Eichordnung

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Basisdaten
Titel: Eichordnung
Kurztitel: EO
Art: Verordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Eichrecht
Datum des Gesetzes: 12. August 1988 (BGBl. I S. 1657)
Inkrafttreten am: 11. November 1988
Letzte Änderung durch: 8. Februar 2007 (BGBl. I S. 70))
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Die Eichordnung (EO) regelt ergänzend zum Eichgesetz die Eichung von Messgeräten. Die aktuelle EO wurde am 12. August 1988 durch den Bundesminister für Wirtschaft erlassen. Mit Verordnung vom 8. Februar 2007 wurde sie an die Anforderungen der Europäische Messgeräterichtlinie (MID) angepasst.

In der Eichordnung werden die Einzelheiten zu den speziellen Vorschriften und zulässigen Fehlertoleranzen für die einzelnen Messgerätearten festgelegt. Dies geschieht insbesondere in den insgesamt 23 Anlagen zu der Verordnung. Unter anderem werden die Eichfehlergrenzen, Eichgültigkeiten und Nacheichung geregelt. Die Eichordnung nimmt hierbei vielfach Bezug auf die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt aufgestellten Anforderungen und technischen Normen.

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