Eigeninitiative

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Eigeninitiative nennt man allgemein die Bereitschaft des Einzelnen, die Initiative zu einer Handlung selbst zu ergreifen, wenn diese Handlung seinen eigenen Zielen und Interessen dient bzw. zur Lösung eines individuellen Problems beiträgt. Ebenso bezeichnet man die zugehörige Handlung als Eigeninitiative. Als Initiative (von lat. initium, Anfang) bezeichnet man den Anstoß zu einer Handlung oder den ersten Schritt zu eben dieser Handlung. Weiter gefasst wird der Begriff Initiative auch benutzt, um die Fähigkeit einer Person, aus eigenem Antrieb zu handeln, Entscheidungen zu fällen oder Unternehmungsgeist an den Tag zu legen, zu bezeichnen.

[Bearbeiten] Eigeninitiative in der politischen Diskussion

In Deutschland wird der Begriff häufig im Zusammenhang mit der Frage nach den Grenzen der Sozialpolitik diskutiert. Ludwig Erhard sieht die Eigeninitiative als wichtiges Element der Sozialen Marktwirtschaft. Sozialpolitik dürfe nicht darauf abzielen, dem Menschen schon von der Stunde seiner Geburt an volle Sicherheit gegen alle Widrigkeiten des Lebens zu gewährleisten, d. h. ihn in einer absoluten Weise gegen die Wechselfälle des Lebens abzuschirmen.[1]

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Ludwig Erhard: Wohlstand für Alle, Econ Verlag Düsseldorf/Wien (1957) S. 246
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