Dienstwagen

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Dieser Artikel behandelt an Arbeitnehmer überlassene Dienst-Pkw. Dienstwagen im Schienenverkehr behandelt der Artikel Arbeitswagen.
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Einen Dienstwagen (umgangssprachlich auch als Firmenwagen bezeichnet) erhalten Arbeitnehmer vom Arbeitgeber, wenn sie beruflich sehr häufig Termine außerhalb des Betriebes bzw. Dienststelle wahrnehmen müssen oder Mitglied der Geschäftsleitung (etwa im Vorstand oder Geschäftsführer) oder des mittleren Führungskreises sind. Wegen seiner oftmals repräsentativen Funktion zählt der dienstliche Pkw zu den Statussymbolen des Unternehmensmanagements. Ferner werden Dienstwagen mit oder ohne Fahrer (Chauffeur) für Repräsentanten des Staates bereitgestellt.

Vertraglich wird regelmäßig vereinbart, dass der Dienstwagen ab Freistellung oder Kündigung sowie beim Ausscheiden an das Unternehmen (beziehungsweise die jeweilige staatliche Institution) zurückzugeben ist. Wenn Sachschäden am Dienstwagen auftreten, kann der Arbeitnehmer nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung zum Kostenersatz verpflichtet sein. Schäden, welche nicht auf seinem Verschulden beruhen, gehen zu Lasten des Arbeitgebers.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Steuerliche Behandlung der privaten Dienstwagen-Nutzung (Deutschland)

Im Allgemeinen wird das betriebliche Kraftfahrzeug nicht nur für dienstliche Fahrten zur Verfügung gestellt, sondern darf auch für private Fahrten sowie für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt werden. Die Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs durch einen Arbeitnehmer für private Zwecke ist gemäß § 8 Abs. 2 S. 2 EStG iVm § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG bei diesem als geldwerter Vorteil zu versteuern. Der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung kann bemessen werden

  • pauschal nach der 1-Prozent-Regelung; hierbei wird als geldwerter Vorteil monatlich 1 % des Brutto-Inlands-Listen(neu)preises angesetzt, oder
  • mit den tatsächlichen, durch Fahrtenbuch ermittelten Kosten.

Bei der Umsatzsteuer hat der Arbeitgeber die Überlassung des betrieblichen Kraftfahrzeugs an einen Arbeitnehmer als unentgeltliche Wertabgabe zu versteuern. Hierbei sind drei Varianten zulässig:

  • Pauschal mit 1 % des Brutto-Inlands-Listen(neu)preises; Voraussetzung ist hierfür, dass der Nutzungswert für Zwecke der Lohnsteuer ebenfalls nach dieser Methode ermittelt wurde (=inklusive Umsatzsteuer)
  • nach Fahrtenbuch
  • mit sachgemäßer Schätzung (Beispiel: vereinfachtes Fahrtenbuch, andere nachvollziehbare Schlussfolgerungen)

Hinzu kommt die Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Als Wertansatz für diese Fahrten kann entweder der nach Fahrtenbuch ermittelte Wert oder aber pauschal monatlich 0,03 % des Brutto-Inlands-Listen(neu)preises je Entfernungskilometer angesetzt werden. Umsatzsteuerlich ist insoweit nichts veranlasst, da keine unentgeltliche Wertabgabe für diese Fahrten.

Zu versteuern sind diese Fahrten beim Arbeitnehmer ebenfalls als geldwerter Vorteil.

Berechnung Betrag (Euro)
Gehalt 2.000,00
+ geldwerter Vorteil aus PKW-Gestellung (s. u.) 440,80
= steuerpflichtiger Lohn 2.440,80

Beispiel "Ein-Prozent-Regelung":

Berechnung Betrag (Euro)
Brutto-Inlands-Listenpreis des Fahrzeuges (*) 23.270,00
auf volle 100 € abgerundet 23.200,00
davon 1 % pro Monat 232,00
+ 0,03 % pro km Entfernung zur Arbeit (hier: 30 km) 208,80
= geldwerter Vorteil 440,80

(*) Im Zeitpunkt der Erstzulassung, zzgl. der Kosten für Sonderausstattungen und einschließlich Umsatzsteuer.

Mit dieser Regelung werden die Gesamtkosten des Fahrzeugs abgegolten. Hierzu gehören die Abschreibungen (AfA), Zinsen, Unfallschäden, Kfz-Steuer, Versicherung, Kraftstoffe, Öle, Wartungen, Reparaturen und Garagenmieten am Wohnort.

Minderung des geldwerten Vorteils:

1. Der als Werbungskosten anzurechnende Teil der Fahrtkosten zur Arbeit kann wie ein Fahrtkostenzuschuss pauschal versteuert werden - insoweit sind hierauf keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Die pauschale Lohnsteuer kann entweder vom Arbeitgeber übernommen oder auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden.

2. Eine Beteiligung des Arbeitnehmers an den Anschaffungskosten des Fahrzeugs mindert den geldwerten Vorteil. Dagegen wirkt sich die laufende Übernahme von Unterhaltungskosten (die an Dritte zu zahlen sind, z. B. Betanken des Fahrzeugs) nicht mindernd auf den geldwerten Vorteil aus.

Gesamtbeispiel:

Berechnung Betrag (Euro)
Brutto-Inlands-Listenpreis des Fahrzeuges (*) 23.270,00
auf volle 100 € abgerundet 23.200,00
davon 1 % pro Monat 232,00
+ 0,03 % pro km Entfernung zur Arbeit (hier: 30 km) 208,80
= geldwerter Vorteil 440,80
./. pauschal versteuerte Fahrtkosten
(30 km * 0,30 * 15 Tage (üblich))
- 135,00
./. private Kostenbeteiligung - 100,00
= zu versteuernder geldwerter Vorteil 205,80

(*) Im Zeitpunkt der Erstzulassung, zzgl. der Kosten für Sonderausstattungen und einschließlich Umsatzsteuer.

Auf den Fahrtkostenanteil entfallen 15 % pauschale Lohnsteuer + Solidaritätszuschlag + ggf. Kirchensteuer. Im Gegenzug sparen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer je ca. 21 % Sozialversicherungsbeiträge, sofern der Arbeitslohn des Arbeitnehmers unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt.

Beim Rentsharing werden die Leasingkosten des Fahrzeugs auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, so dass kein geldwerter Vorteil entsteht.

[Bearbeiten] Kritik an der steuerlichen Behandlung von Dienstwagen (Deutschland)

Insbesondere Umweltverbände kritisieren die aktuellen Regelungen zu Besteuerung von Dienstwagen als unsozial und ökologisch bedenklich. Moniert wird, dass durch volle Absetzbarkeit der Anschaffungs- und Betriebskosten für Unternehmen kein Anreiz besteht, klimaschonende Fahrzeuge anzuschaffen. Außerdem könnten Nutzer von Dienstwagen durch die pauschale Versteuerung des geldwerten Vorteils von 1% des Listenpreises und der häufig praktizierten kompletten Übernahme aller Betriebskosten durch den Arbeitgeber quasi zum Festpreis Auto fahren. Dies führe zu einer übermäßigen Nutzung mit entsprechenden Belastungen für die Umwelt.[1] Da die höchste Steuerersparnis dabei Angestellten mit den höchsten Steuersätzen zu gute kommt, sieht unter anderem auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung die Besteuerungspraxis unter Verteilungsaspekten kritisch und empfiehlt eine entsprechende Reform.[2]

In einer Studie im Auftrag des Bundesumweltministeriums werden die aktuellen Regeln als „größte Steuervergünstigung in Deutschland“ beschrieben und verschiedene Reformmodelle diskutiert, die die Subventionen um 3,3 bis 5,5 Mrd. Euro reduzieren könnten.[3]

[Bearbeiten] User Chooser

User Chooser sind Dienstwagenfahrer (user), die im Rahmen der unternehmerischen Auto-Richtlinie ihr Fahrzeug frei wählen können. Der User Chooser ist weder "klassischer" Endverbraucher noch ist er „typischer“ Geschäftskunde (i. d. R. Fuhrparkleiter, Einkäufer, Geschäftsleitung). Wenige Hersteller sprechen diese Zielgruppe konkret an, obwohl sie in nicht unerheblichem Maße zu einer Verschiebung der Privatzulassungen zugunsten gewerblicher Zulassungen führen.

Die Zunahme gewerblicher Zulassungen (von 2003 bis 2005 stieg der Absatz im relevanten Flottenmarkt um ca. 11 %[4]) steht in Verbindung mit Änderungen der Fuhrparkpolitik innerhalb von Unternehmen. Fahrzeuge werden nicht mehr nur als reiner "Nutzfaktor" innerhalb eines Unternehmens eingesetzt, sondern immer mehr als fester Bestandteil unternehmerischer Motivationsmodelle. Gehaltsumwandlungsmodelle sowie Firmenwagenberechtigung für bereits niedrigere Hierarchiestufen öffnen mehr Mitarbeitern den Weg zum eigenen Dienstwagen als noch vor wenigen Jahren. Hinzu kommt, dass Motivationsmodelle auch relativ große Freiheit bei der Auswahl des Dienstwagens zulassen. Zählte früher für ein Unternehmen hauptsächlich Image und Kostenstruktur, spielen heute auch Familienstand, Freizeitverhalten, Steuerlast und persönliche Motive des Dienstwagenfahrers bei der Auswahl eine Rolle. Schätzungen zufolge gab es im Jahr 2006 deutschlandweit bis zu 2 Millionen User Chooser, Tendenz steigend.[5]

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Dienstwagen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Richtlinien für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen in der Bundesverwaltung (DKfzR)

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Klimaallianz Deutschland (2011): Positionspapier: Reform der Firmenwagenbesteuerung. http://www.die-klima-allianz.de/wp-content/uploads/2011/06/Positionspapier-Firmenwagen_062011.pdf
  2. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (2011): Verantwortung für Europa wahrnehmen. Jahresgutachten 2011/12. S.121. http://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/download/gutachten/ga11_ges.pdf
  3. Diekmann, L., E. Gerhards, S. Klinski, B. Meyer, S. Schmidt und M. Thöne (2011): Steuerliche Behandlung von Firmenwagen in Deutschland, FiFo-Berichte, Nr. 13, Köln: FiFo. http://www.fifo-koeln.org/pdf/FiFo-Berichte_Nr_13_2011-Firmenwagen.pdf
  4. In der Sendung Frontal des ZDF am 13. Mai 2008 wurde ein Anteil der Dienstwagen an den Neuzulassungen von 70% genannt.
  5. Zeit-Online vom 31. Mai 2006: Emails für "User-Chooser", abgefragt am 9. Juli 2009
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