Einlagensicherung
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Einlagensicherung ist die Bezeichnung für die gesetzlichen und freiwilligen Maßnahmen zum Schutz der Einlagen (Bankguthaben) von Kunden bei Kreditinstituten im Falle der Insolvenz.
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[Bearbeiten] Geschichte der Einlagensicherung
Die Geschichte des Bankwesens ist eng verbunden mit der Geschichte von Bankkrisen und damit dem Verlust von Anlegergeldern. Schutz versprach dem Anleger lediglich die Wahl eines Bankhauses mit gutem Ruf und einem vertrauenswürdigen Bankier.
Die ersten Stützungsfonds entstanden im Bereich der genossenschaftlichen Banken. 1937 wurde der „Kreditgenossenschaftliche Garantiefonds“ des deutschen Genossenschaftsverbandes gegründet. 1966 wurde die erste bundesweite Sicherungseinrichtung der privaten Banken gegründet. Einlagen bei Sparkassen waren durch die Gewährträgerhaftung geschützt.
Mit dem spektakulären Konkurs der Herstatt-Bank im Jahr 1974 wurden die Sicherungssysteme der Banken umfassend erweitert. Eine gesetzliche Pflicht, diesen Einrichtungen beizutreten, bestand jedoch nicht.
Seit 1986 bestand eine Empfehlung der EU-Kommission zu einer gesetzlichen Verpflichtung von Banken zur Teilnahme an Sicherungssystemen, die 1997 durch eine verbindliche Richtlinie abgelöst wurde. Die Umsetzung dieser Richtlinie führte zur weiter unten beschriebenen aktuellen Rechtslage.
[Bearbeiten] Ebenen der Einlagensicherung
Maßnahmen zur Einlagensicherung werden auf verschiedenen Ebenen getroffen:
- Eigenkapitalvorschriften,
- gegenseitige Haftung innerhalb von Bankengruppen,
- gesetzliche Einlagensicherung (in Deutschland: Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz),
- freiwillige Einlagensicherung durch Einlagensicherungsfonds (sogenannte „Feuerwehrfonds“).
[Bearbeiten] Eigenkapitalvorschriften
Die elementare Schutzmaßnahme der Einlagen der Kunden ist die Vermeidung der Insolvenz der Bank. Hierzu dienen eine Reihe von Vorschriften des Kreditwesengesetzes, insbesondere die Eigenkapitalvorschriften (Solvabilitätsverordnung). Durch diese Regeln soll sichergestellt werden, dass im Falle von Problemen der Bank noch ein ausreichendes Vermögen vorhanden ist, um die Einlagen der Kunden auszuzahlen.
Trotz dieser Vorschriften ist eine Insolvenz von Banken nicht auszuschließen. Dann greift die nächste Stufe:
[Bearbeiten] Haftung in der Bankengruppe
Häufig sind Banken Teil von Konzernen oder Bankengruppen, in denen formelle (d. h. rechtlich verbindliche) oder informelle (d. h. freiwillige) gegenseitige Haftungsregelungen bestehen.
Rechtlich verbindliche Haftungsregeln bestehen oft zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften (Patronatserklärung). Bei der Sparkassengruppe oder innerhalb der Gruppe der Genossenschaftsbanken besteht die sogenannte Institutssicherung. Geschützt sind nicht nur die Einlagen, sondern der Bestand des Instituts mit der Folge, dass auch Schuldverschreibungen von Genossenschaftsbanken und Sparkassen voll gesichert sind.
[Bearbeiten] Gesetzliche Einlagensicherung
In allen entwickelten Ländern bestehen gesetzliche Regelungen bezüglich der Einlagensicherungen. In der EU sind die Mindestanforderungen durch die EG-Richtlinien EGRL 19/94[1] (CELEX Nr: 394L0019 / 31994L0019[2]) und EGRL 9/97[3] (CELEX Nr: 397L0009 / 31997L0009[4]) vorgeschrieben. Dies sind in Deutschland durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz umgesetzt. Geschützt sind 90 % der Einlagen, maximal jedoch 20.000 Euro.
Die Regierungen von Irland[5], Griechenland und Deutschland[6] haben im September und Oktober 2008 angekündigt, die Einlagen der Kontoinhaber unbegrenzt zu garantieren. In Irland ist hierzu eine zeitliche Begrenzung bis September 2010 vorgesehen. In Deutschland handelt es sich um eine politische Absichtserklärung der Regierung, eine gesetzliche Umsetzung ist nicht geplant[7]. Die Garantie für diesen Teil der Passivseite der Banken mit einem Volumen von rund 1 Billion Euro wird den deutschen Steuerzahler im Normalfall nicht belasten, da den Einlagen werthaltige Forderungen oder Wertpapiere auf der Aktivseite gegenüberstehen. Durch die Garantie ist das Risiko jedoch reduziert, dass es nicht zu einem Bank Run kommt. Großbritannien hebt den Höchstbetrag von 35.000 auf 50.000 GBP an. In Schweden beabsichtigt die Regierung, die Einlagensicherung von 250.000 auf 500.000 SEK zu erhöhen und Filialen ausländischer Banken einzubeziehen, falls die Einlagensicherung im Heimatland dieser Banken nicht entsprechend ausgestaltet sein sollte[8].
[Bearbeiten] Freiwillige Einlagensicherung
Über diese gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus bieten Banken in vielen Ländern weitere Sicherungen an. In Deutschland sind dies die Einlagensicherungsfonds der jeweiligen Bankenverbände, die weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus die Einlagen der Kunden schützen.
[Bearbeiten] Gesetzliche Einlagensicherung im internationalen Vergleich
[Bearbeiten] Österreich
Die Einlagensicherung in Österreich ist durch vier Institute gesichert, wobei jede Bank mit Hauptsitz in Österreich einem dieser Institute angehören muss:
- Haftungsgesellschaft für den Sparkassensektor
- für den Raiffeisensektor
- für die Volksbanken und Hypothekenbanken, sowie
- die Einlagensicherung der Banken & Bankiers
Eine dieser Gesellschaften übernimmt die Haftung für Ausfälle bei Spar- und Giroguthaben bei natürlichen Personen in der Höhe 20.000 Euro zu 100 %, bei juristischen Personen zu 90 %. Außerdem haben sie die Verpflichtung sich untereinander beizustehen, wenn der Schaden über die Möglichkeiten eines einzelnen Institutes hinausgeht.
Aktiv geworden ist die Einlagensicherung der Banken & Bankiers bereits bei den Insolvenzen der BHI im Jahr 1995, Diskont Bank und der Riegerbank im Jahr 1998, sowie der Trigonbank im Jahr 2001.
In diesen vier Fällen musste die Einlagensicherung einen Betrag von 140 Millionen Euro [9] aufbringen.
Am 7. Oktober 2008 hat Finanzminister Wilhelm Molterer verlautbart, dass Sparbücher und Girokonten mit Einlagen bis zu 100.000 Euro vollständig abgesichert sind, nachdem sich die EU-Finanzminister auf eine EU-weite Erhöhung der Einlagensicherung von 20.000 EUR auf 50.000 EUR geeinigt haben. Molterer lässt indes noch offen, ob die Einlagensicherung in Österreich noch weiter erhöht wird, für den Fall, dass die deutsche Einlagensicherung höher sein würde als die österreichische Einlagensicherung.[10]
[Bearbeiten] Schweiz
In der Schweiz sind Einlagen bis 30.000 CHF (ca. 19.000 Euro) pro Anleger geschützt. Die Gesamtsumme der Einlegerentschädigungen ist auf 4 Milliarden begrenzt. Von den 24 Kantonalbanken besitzen 21 die volle Staatsgarantie.
[Bearbeiten] Europäische Union
Die einzelnen europäischen Staaten haben die EG-Richtlinie unterschiedlich umgesetzt. Bei Niederlassungen von Banken in anderen Staaten gelten die folgenden Grenzen des Landes, in dem sich der Hauptsitz befindet.
Aktuelle Regelungen: (Stand: August 2008)
| Staat | Geschützter Anteil der Einlage | Höchstbetrag der Entschädigung |
|---|---|---|
| Belgien | 100 % | 20.000,00 Euro |
| Dänemark | 100 % | 300.000,00 DKK, entspricht etwa 40.000 Euro |
| Deutschland | 90 % | 20.000,00 Euro |
| Finnland | 100 % | 25.000,00 Euro |
| Frankreich | 100 % | 70.000,00 Euro |
| Griechenland | 100 % | 20.000,00 Euro |
| Großbritannien | 100 % | 50.000,00 GBP[11], entspricht etwa 63.000 Euro |
| Irland | 90 % | 20.000,00 Euro |
| Italien | 100 % | 103.291,38 Euro |
| Luxemburg | 100 % | 20.000,00 Euro |
| Niederlande | 100 % | Einlagenanteil bis 20.000,00 Euro |
| 90% | Einlagenanteil über 20.000,00 Euro und unter 40.000,00 Euro | |
| Österreich | 100 % (natürliche Personen) | 20.000,00 Euro (natürliche Personen) |
| 90% (nicht-natürliche Personen, z. B. Unternehmen) | 18.000,00 Euro (nicht-natürliche Personen, z. B. Unternehmen) | |
| Portugal | 100 % | 33.750,00 Euro |
| Schweden | 100 % | 250.000 SEK, entspricht etwa 26.000 Euro, Verdopplung beabsichtigt |
| Spanien | 100 % | 20.000,00 Euro |
In Großbritannien ist für die Sicherung der Kundeneinlagen das Financial Services Compensations Scheme (FSCS) zuständig. Bis zum 1. Oktober 2007 lag der Maximalbetrag bei £31.700 (100 % der ersten £2.000 und 90 % vom Rest bis £33.000). Vom 1. Oktober 2007 bis zum 6. Oktober 2008 galt die Regelung von 100 % bis £35.000. Ab dem 7. Oktober 2008 sind es £50.000. Bei Investments und Hypothekenverträgen sind bis zu 48.000 Pfund abgesichert (100% der ersten £30.000 und 90 % vom Rest bis £20.000)[11]. Alle Unternehmen, die der britischen Bankenaufsicht unterliegen, müssen Beiträge zur Finanzierung der FSCS zahlen.[12]
Diese europäische Regelung soll an zwei Fällen erklärt werden (Land: Deutschland):
Beispiel 1:
- Angelegte Summe: 30.000 EUR
- 90 % hiervon: 27.000 EUR
Begrenzung auf 20.000 EUR: Im Falle einer Bankenpleite erhält der Anleger von seinen ursprünglich angelegten 30.000 EUR nur 20.000 EUR wieder.
Beispiel 2:
- Angelegte Summe: 20.000 EUR
- 90 % hiervon: 18.000 EUR
18.000 EUR überschreitet nicht 20.000 EUR: Im Falle einer Bankenpleite erhält der Anleger von seinen ursprünglich angelegten 20.000 EUR nur 18.000 EUR wieder.
[Bearbeiten] Welt
Auch außerhalb der Europäischen Union bestehen oftmals vergleichbare Regelungen. Die genauen Bedingungen sind je nach nationaler Rechtsordnung unterschiedlich.
| Staat | Höchstbetrag der Entschädigung |
|---|---|
| Norwegen | 2 Millionen NOK[13] (ca. 250.000 Euro) |
| Island | 20.887 Euro[14] |
| Japan | 10 Millionen JPY (ca. 67.000 Euro) |
| Schweiz | 30.000 CHF (ca. 19.000 Euro), max. 4 Milliarden total [15] |
| Kanada | 100.000 CAD (ca. 68.000 Euro) |
| USA | 100.000 USD (ca. 70.000 Euro) |
In den USA sind Anleger aufgrund des Glass-Steagall Acts von 1933 bis zu 100.000 $ geschützt. Sicherungsgeber ist die Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC).
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ RL 94/19/EG Zusammenfassung
- ↑ RL 94/19/EG Wortlaut
- ↑ RL 97/9/EG Zusammenfassung
- ↑ RL 97/9/EG Wortlaut
- ↑ Financial Times: Irland springt für Einlagen der Banken ein, vom 30.09.2008, Abgerufen am 05.10.2008
- ↑ dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH: Bund stellt Komplettschutz für private Spareinlagen in Aussicht, vom 05.10.2008, Abgerufen am 05.10.2008
- ↑ FAZ.net: Regierung plant kein Gesetz für Einlagen-Staatsgarantie, 06. Oktober 2008
- ↑ schwedische Einlagensicherung (en)
- ↑ Einlagensicherung braucht bei Großschaden wohl Staatshilfe auf Wirtschaftsblatt abgerufen am 4.10.2008
- ↑ Österreichische Einlagensicherung wird auf 100.000 EUR erhöht
- ↑ a b Financial Services Compensation Scheme
- ↑ Handelsblatt, Rette Geld, wer kann, 17. Sep. 2007
- ↑ Wie sicher Ihr Geld anderswo ist (Focus; Quelle: Deutsche Bundesbank)
- ↑ www.tryggingarsjodur.is (isländischer Einlagensicherungsfonds)
- ↑ [1]

