Einzelachsantrieb

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Treibradsatz mit Fahrmotor. An der Außenseite sind die Gummisegmentfedern zu erkennen, die den Radkörper elastisch mit dem Motorgetriebe verbinden. Der Schachtstutzen rechts oben dient zur Kühlluftzufuhr.

Als Einzelachsantrieb wird bei Schienenfahrzeugen der Antrieb mit jeweils separaten Motoren an jeder Treibachse bezeichnet. Dieser einfache Antrieb wurde bereits bei den ersten elektrisch betriebenen Fahrzeugen verwendet. Bei Elektrolokomotiven wurde er zunächst durch leistungsstarke Großmotorantriebe mit gemeinsamen gekuppelten Treibachsen abgelöst. Als offenbar wurde, dass die Unwuchten des Gestänges mit zunehmender Baugröße und Geschwindigkeit nicht mehr beherrschbar waren, erfolgte auch bei Großlokomotiven die Rückkehr zum Einzelachsantrieb. Der Antrieb nur einer einzigen Achse an einem Triebfahrzeug wird gewöhnlich nicht als Einzelachsantrieb betrachtet.

Problematisch ist beim Einzelachsantrieb die gegenseitige Abfederung der ruckartigen Bewegungen des starken Motors beim Einschalten und Schaltstufenwechsel und andererseits der Stöße, die am Rad durch Fahrbahnunebenheiten entstehen. Ein für große Leistungen und Geschwindigkeiten tauglicher Einzelachsantrieb für Elektrolokomotiven wurde um 1918 von Jakob Buchli (Buchli-Antrieb) bei der Brown Boveri & Cie in der Schweiz entwickelt und 1919 erstmals bei der schweizerischen Versuchslokomotive Be 2/5 erprobt und ab 1920 bei der Ae 3/6 I verwendet. Die Deutschen Reichsbahn führte diesen Antrieb 1927 mit der Baureihe E 16 ein. Andere Antriebe wurden mit der Baureihe E 18 und der Baureihe E 21 erprobt.

Der Einzelachsantrieb wird auch bei dieselelektrischen Triebfahrzeugen verwendet. Sehr selten ist der Einzelachsantrieb bei Dampflokomotiven (mittels Dampfmotor) eingesetzt worden.

Vorteilhaft ist, dass bei Ausfall eines Antriebes das Fahrzeug (vermindert) einsatzfähig bleibt. Nachteilig ist der niedrigere Wirkungsgrad aufgrund kleinerer Aggregate.

Unangenehm ist beim Einzelantrieb die Entlastung einzelner Achsen durch das Drehmoment, welches die Zugkraft in Verbindung mit der Radumfangskraft auf den Lokomotivrahmen ausübt und welches ein Aufkippen des ganzen Fahrgestelles in der Fahrtrichtung zur Folge hat. Da man nun im allgemeinen die Motorspannung für sämtliche Motoren gleichmäßig ansteigen lässt und dementsprechend auch das Drehmoment, ist für dessen Höchstgrenze die Schienenreibung der am stärksten entlasteten, d.h. der vordersten Treibachse, maßgebend, anderenfalls würde die erste Achse schleudern.

Mit der heutigen Technik lässt sich jedoch der Einzelachsantrieb elektronisch gezielt steuern. Dabei werden die Differenzen im Schlupf der Achsen verglichen und geregelt. Damit wird dann auch die Abbremsung jeder Achse einzeln möglich.

Im Gegenzug zum Bremsen kann die Schlupfdifferenz der Achsen auch zur Ermittelung der maximal möglichen Zugkraft genutzt werden. Damit erreichen vierachsige Loks mit Einzelachsantrieb Zugkräfte herkömmlicher sechsachsiger Lokomotiven.

Je nach Ausführung der Antriebe sind abnutzungsbedingte Unterschiede im Radreifendurchmesser der Achsen zulässig, während bei mechanisch gekuppelten Achsen die zulässige Differenz stets minimal sein muss.

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