Elf-Länder-Vereinbarung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Elf-Länder-Vereinbarung ist ein Abkommen unter den Ländern der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Anerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife (FHR) in der gymnasialen Oberstufe. Mittlerweile wurde die Vereinbarung mit Baden-Württemberg, Berlin und Thüringen auf 14 Länder ausgeweitet.

Parteien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Abkommen wurde unter den folgenden elf Ländern geschlossen:

Ein Schüler kann mit dem an einer staatlichen Schule erlangten schulischen Teil der Fachhochschulreife nicht automatisch in jedem deutschen Land an einer Fachhochschule studieren.

Neben dem schulischen Teil kann es außerdem weitere formale Voraussetzungen einer (einschlägigen) beruflichen Tätigkeit (Ausbildung, Berufs- und/oder Praktikantentätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder ähnliches) geben. Wehr- und Zivildienst werden teilweise mit angerechnet.

Die Anerkennungsverfahren in Bezug auf die praktische Vorbildung (beruflicher Teil) variieren zwischen den einzelnen Fachhochschulen, weshalb man sich im Vorfeld bei der betreffenden Fachhochschule informieren sollte.