Energieelektroniker

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Energieelektroniker war eine von 1987 bis 2003 offiziell anerkannte Berufsausbildung. Abgeschlossen wurde sie nach dreieinhalb Jahren betrieblicher Lehre durch eine theoretische und praktische Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer. Diese Berufsausbildung wurde durch Verordnung vom 3. Juli 2003, (BGBl. I S. 1144) von anderen Industriellen Elektroberufen, speziell durch die Ausbildungen zum

abgelöst.

Folgende Fachrichtungen waren möglich:

  • Betriebstechnik
  • Anlagentechnik

Inhalte der Ausbildung sind:

  • Anfertigen von mechanischen Teilen und Verbindungen
  • Montieren und Verschalten von Baugruppen
  • Verlegen und Anschließen von Leitungen und Kabeln
  • Messen von Gleich- und Wechselgrößen
  • Prüfen, Messen und Einstellen von Baugruppen und Geräten
  • Montieren, Verdrahten und Installieren von Anlagen der Energietechnik
  • Montieren, Verdrahten von Baugruppen der Steuerungstechnik
  • Vorbereiten und Abschließen von Montagearbeiten
  • Montieren und Installieren von Anlagen der Melde- und Beleuchtungstechnik sowie von elektrischen Maschinen und Stelleinrichtungen
  • Inbetriebnahme von Anlagen
  • Instandhaltung von Anlagen der Energietechnik

[Bearbeiten] Weblinks

Die neuen M+E–Berufe, Gesamtmetall 2005

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