Entgeltersatzleistung

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Entgeltersatzleistungen (früher Lohnersatzleistungen) werden von den Trägern der Sozialversicherung zum Ausgleich ausgefallenen Einkommens (in der Regel Arbeitsentgelt, zum Beispiel wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit) gewährt.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Entgeltersatzleistungen in Deutschland

[Bearbeiten] Gesetzliche Krankenversicherung

[Bearbeiten] Gesetzliche Rentenversicherung

[Bearbeiten] Gesetzliche Unfallversicherung

[Bearbeiten] Arbeitslosenversicherung

  • Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit und bei beruflicher Weiterbildung,
  • Teilarbeitslosengeld bei Teilarbeitslosigkeit,
  • Übergangsgeld bei Teilnahme an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
  • Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmer, die infolge eines Arbeitsausfalles (Kurzarbeit) einen Entgeltausfall haben,
  • Insolvenzgeld für Arbeitnehmer, die wegen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers kein Arbeitsentgelt erhalten,
  • Saison-Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmer, die infolge eines witterungsbedingten Arbeitsausfalls in der Schlechtwetterzeit einen Entgeltausfall haben.
  • Übergangsgeld für Arbeitnehmer, die an einer Fördermaßnahme zur (Wieder-)Eingliederung behinderter Menschen ins Arbeitsleben teilnehmen.

Ob Entgeltersatzleistungen bezogen worden sind, ist zum Beispiel auch für die Frage von Bedeutung, ob Anspruch auf einen Existenzgründungszuschuss besteht.

Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen werden rentenrechtlich als Beitragszeiten berücksichtigt.

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