Equity (Recht)

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Dieser Artikel befasst sich mit der Equity im rechtlichen Sinne. Den Artikel über Equity im Sinne von Beteiligungskapital finden Sie unter Private Equity

Im angloamerikanischen Recht firmiert Billigkeit unter dem Begriff Equity. Man versteht darunter Regeln zur Ergänzung des Common Law zum Ausgleich von Härten. Diese waren ursprünglich einzelfallbezogen, entwickelten sich später aber zu einem festen, neben dem eigentlichen Fallrecht stehenden, nicht kodifizierten Rechtssystem.

Siehe auch: Entwicklung der Equity

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