Equity (Recht)
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Im angloamerikanischen Recht firmiert Billigkeit unter dem Begriff Equity. Man versteht darunter Regeln zur Ergänzung des Common Law zum Ausgleich von Härten. Diese waren ursprünglich einzelfallbezogen, entwickelten sich später aber zu einem festen, neben dem eigentlichen Fallrecht stehenden, nicht kodifizierten Rechtssystem.
Siehe auch: Entwicklung der Equity
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