Erektionsurkunde

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Eine Erektionsurkunde (lat.: erigere = errichten, aufrichten; ahd.: urchundi = Erkenntnis) ist in der katholischen Kirche ein von einem Bischof unterschriebenes Dokument, das einer Kirchengemeinde die Errichtung eines Pfarramtes erlaubt. Durch die Erektionsurkunde wird eine Gemeinde in den Status einer selbständigen Kirchengemeinde erhoben.

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