Erfüllung
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Erfüllung bezeichnet
- in der Rechtswissenschaft das Erlöschen eines Schuldverhältnisses, siehe Erfüllung (Recht)
- in der Logik die Lösung einer gegebenen Satzfunktion, siehe Variable (Logik)
- umgangssprachlich den gesteuerten oder ungesteuerten Eintritt von Befriedigung im Hinblick auf ein begehrtes Ziel. Der Begriff wird im negativen Sinne auch beim Eintritt unerwünschter, befürchteter Ereignisse verwendet.
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