Erforderlichkeitsgrundsatz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Wechseln zu: Navigation, Suche
Redundanz Die Artikel Erforderlichkeitsgrundsatz und Erforderlichkeit überschneiden sich thematisch. Hilf mit, die Artikel besser voneinander abzugrenzen oder zu vereinigen. Beteilige dich dazu an der Diskussion über diese Überschneidungen. Bitte entferne diesen Baustein erst nach vollständiger Abarbeitung der Redundanz. Forevermore 12:48, 3. Jan. 2009 (CET)

Der Erforderlichkeitsgrundsatz ist neben dem legitimen Zweck, der Geeignetheit und der Angemessenheit ein Element des Verhältnismäßigkeitsprinzips im Rechtsstaat. Es ist als Schutz vor Übermaß seitens allen staatlichen Handelns, also sowohl für die Gesetzgebung als auch für die Verwaltung, zu sehen.

Unter dem Erforderlichkeitsgrundsatz ist zu verstehen, dass vor Erlass einer Maßnahme (z. B. Gesetz) zu prüfen ist, ob diese Maßnahme erforderlich ist und ob keine geringer eingreifende Maßnahme in die Rechte des Bürgers, die zum Erreichen des Ziels ebenso geeignet ist, zur Verfügung steht.

Eine Maßnahme ist erforderlich, wenn sie unter mehreren für die Verwirklichung des angestrebten Zwecks in Betracht kommenden, gleichermaßen geeigneten Maßnahmen die am geringsten belastende Maßnahme darstellt.

Persönliche Werkzeuge
Buch erstellen