Erlass

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Unter Erlass versteht man:

  • in der deutschen Rechtssprache:
  • in der schweizerischen Rechtssprache den Oberbegriff für eine publizierte, allgemein verbindliche Rechtsnorm etwa in der Form einer Verfassung, eines Gesetzes oder einer Verordnung
  • Straferlass, Erlass des Restes einer Freiheitsstrafe
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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