Ernst Bardenhewer

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Ernst Bardenhewer (* 6. März 1893 in Bonn; † 18. März 1964 in Bad Godesberg) war ein deutscher Jurist und Verwaltungsrichter, von 1950 bis 1958 war er Präsident des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs.

Bardenhewer studiert Rechtswissenschaften und schloss das Studium 1919 mit der Promotion zum Dr. jur. ab.[1] Er wurde 1914 Gerichtsreferendar, 1921 Gerichtsassistent, seit 1922 arbeitete er bei der preußischen Bezirksregierung in Köln, wo er 1923 Regierungsassessor wurde. Seit 1925 arbeitete er bei der Regierung in Arnsberg, wo er 1926 zum Regierungsrat ernannt wurde. Seit 1933 war er bei der Regierung in Schneidemühl, seit 1937 in Wiesbaden. Hier wurde er 1945 Regierungsdirektor. Nachdem Heinrich Noelle 1948 vom stellvertretenden Regierungspräsidenten zum Regierungspräsidenten befördert worden war, wurde Berdenhewer ständiger Vertreter des Regierungspräsidenten.[2] Nach seinem Ausscheiden im Regierungspräsidium wurde Bruno Wachsmann sein Nachfolger. Vom 1. Mai 1950 bis zur Pensionierung am 31. März 1958 war er Präsident des Verwaltungsgerichtshofs des Landes Hessen.[3] In seine Amtszeit fiel eine deutliche Vergrößerung des Gerichtes. Bei seinem Amtsantritt bestand es aus zwei hauptberuflichen Oberverwaltungsgerichtsräten und vier Oberlandesgerichtsräten, die nebenamtlich im Verwaltungsgerichtshof Recht sprachen. Zum 1. Oktober 1951 wurde ein zweiter Senat eingerichtet. Bardenhewer leitete nun den ersten Senat, der zweite Senat wurde von einem Senatspräsidenten geführt. 1953 wurde die Zahl der hauptamtlichen Richter auf acht erhöht.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Thomas Klein: Leitende Beamte der allgemeinen Verwaltung in der preußischen Provinz Hessen-Nassau und in Waldeck 1867 bis 1945 (= Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte. Bd. 70), Hessische Historische Kommission Darmstadt, Historische Kommission für Hessen, Darmstadt/Marburg 1988, ISBN 3-88443-159-5, S. 320–321.
  • Otto Renkhoff: Nassauische Biographie. Kurzbiographien aus 13 Jahrhunderten. 2. Auflage. Historische Kommission für Nassau, Wiesbaden 1992. ISBN 3-922244-90-4, S. 31, Nr. 169.
  • Rut Sturm-Wittrock: Die Verwaltungsgerichtsbarkeit; in: Georg Wannagat: Kassel als Stadt der Juristen (Juristinnen) und der Gerichte in ihrer tausendjährigen Geschichte, 1990, ISBN 3-452215-55-5, S. 244 f.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Die Lombardierung eines Warenlagers, Diss., 1919
  2. Karl-Heinz Müller: Hundert Jahre Regierungsbezirk Wiesbaden. In: Nassauische Annalen, Band 77, 1966, S. 302, Teildigitalisat
  3. Hans-Joachim Höllein: Verwaltungsgerichtsbarkeit in Hessen. In: 50 Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit in Hessen 1947–1997, Festschrift zum 50. Jahrestag der Errichtung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel sowie der Verwaltungsgerichte Darmstadt, Kassel und Wiesbaden, herausgegeben von Richterinnen und Richtern der hessischen Verwaltungsgerichtsbarkeit, Kassel 1997, S. 87