Ernst Forsthoff

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Ernst Forsthoff (* 13. September 1902 in Laar (bei Duisburg); † 13. August 1974 in Heidelberg) war ein deutscher Staatsrechtler.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Leben

Der Sohn Heinrich Forsthoffs wurde nach der Habilitation an der Universität Freiburg im Jahre 1933 als Nachfolger des emigrierten Hermann Heller an die Universität Frankfurt am Main berufen. 1935 wechselte er an die Universität Hamburg. 1936 folgte ein Ruf an die Universität Königsberg. Nach Aufhebung der Aufnahmesperre wurde er 1937 Mitglied der NSDAP.[1] 1942 wurde er an die Universität Wien berufen. Nach Erlass eines Rede- und Berufsverbots durch die Gestapo konnte Forsthoff sein Lehramt nicht ausüben, wurde aber 1943 an die Universität Heidelberg berufen.

Nach Kriegsende 1945 wurde er auf Anordnung der amerikanischen Militärregierung aus dem Dienst entlassen und konnte nach einer Lehrtätigkeit in Frankfurt ab 1950[1] erst 1952 auf einen Lehrstuhl zurückkehren.

Das Hauptwerk Forsthoffs aus der Zeit des Nationalsozialismus ist die 1933 erschienene Schrift Der totale Staat, in dem er das Führerprinzip und die Diskriminierung und Verfolgung der Juden verteidigte: „Darum wurde der Jude … zum Feind und mußte als solcher unschädlich gemacht werden“.[2] „Führergewalt“ definierte er in demselben Buch als nicht durch Kontrollen gehemmte, sondern ausschließliche und unbeschränkte Macht: „Die Führergewalt ist umfassend und total; sie vereinigt in sich alle Mittel der politischen Gestaltung; sie erstreckt sich auf alle Sachgebiete des völkischen Lebens; sie erfasst alle Volksgenossen, die dem Führer zu Treue und Gehorsam verpflichtet sind.“ In seiner 1938 erschienenen Schrift „Die Verwaltung als Leistungsträger“ entwickelte er den bis heute verwendeten Begriff der Daseinsvorsorge.

Neben Carl Schmitt, Karl Larenz, Theodor Maunz, Herbert Krüger u.a. zählte Forsthoff zu den Juristen, die durch ihre Arbeiten dem NS-Regime juristische Legitimität zu verschaffen bestrebt waren. Forsthoff selbst sagte, er sei wie viele zuerst dem „Zauber Hitlers erlegen“. Nach Aussage des Rechtshistorikers Bernd Rüthers wandte sich Forsthoff aber später aufgrund seiner Erfahrungen mit dem Regime freiwillig und überzeugt vom Nationalsozialismus ab.[3]

Nach dem Kriege trat Forsthoff auch als Kommentator des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in Erscheinung. Eine besondere Rolle spielte Forsthoff dabei in der Debatte um die Begriffe Sozialstaatlichkeit und Rechtsstaatlichkeit und deren Zusammenspiel im Verfassungskontext des Grundgesetzes. Vor diesem Hintergrund kam es zwischen ihm und Wolfgang Abendroth, der ein entgegengesetztes Verständnis von Sozialstaatlichkeit hatte, zur Forsthoff-Abendroth-Kontroverse.

Bei der Entlassung Zyperns in die Unabhängigkeit 1960 war Forsthoff maßgeblich an der Erarbeitung der Verfassung der Republik Zypern beteiligt. Bis 1963 war er Präsident des zyprischen Verfassungsgerichts.

Als seine Schüler gelten Karl Doehring, Georg-Christoph von Unruh, Roman Schnur, Wilhelm Grewe, Hans Hugo Klein, Michael Ronellenfitsch, Willi Blümel und Karl Zeidler.

[Bearbeiten] Veröffentlichungen (Auszug)

  • Der totale Staat, 1. Aufl. 1933, 2. Aufl. 1934.
  • Die Verwaltung als Leistungsträger, 1938.
  • Deutsche Verfassungsgeschichte der Neuzeit, 1. Aufl. 1940, 4. Aufl. 1972.
  • Lehrbuch des Verwaltungsrechts. Bd. I: Allgemeiner Teil, 1. Aufl. 1950, 10. Aufl. 1973.
  • Verfassungsprobleme des Sozialstaates, 1954.
  • Rechtsstaat im Wandel. Verfassungsrechtliche Abhandlungen 1950 - 1964, 1964.
  • (Herausgeber:) Rechtsstaatlichkeit und Sozialstaatlichkeit, 1968.
  • Der Staat der Industriegesellschaft, 1971.

[Bearbeiten] Literatur

  • Karl Doehring (Hg.): Festgabe für Ernst Forsthoff zum 65. Geburtstag (Mit Bibliographie zu Ernst Forsthoff, S. 189-215). München: C.H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung, 1967.
  • Roman Schnur (Hg.): Festschrift für Ernst Forsthoff zum 70. Geburtstag. München: C.H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung, 1972. 2. Aufl. 1974; ISBN 3-406-05661-X.
  • Gerhard Mauz: Ernst Forsthoff und andere…, in: Karl Corino (Hrsg.): Intellektuelle im Bann des Nationalsozialismus, Hamburg 1980, S. 193-203; ISBN 3-455-01020-2.
  • Christian Schütte: Progressive Verwaltungsrechtswissen­schaft auf konservativer Grundlage: Zur Verwaltungs­rechts­lehre Ernst Forsthoffs. Berlin: Verlag Duncker & Humblot 2006, ISBN 978-3-428-11913-4.
  • Briefwechsel Ernst Forsthoff - Carl Schmitt (1926-1974). Hrsg. von Angela Reinthal, Reinhard Mußgnug und Dorothee Mußgnug, unter Mitarbeit von Gerd Giesler und Jürgen Tröger. Berlin: Akademie Verlag 2007, ISBN 978-3-05-003535-2;
  • Bernd Rüthers: Überlebende und überlebte Vergangenheiten - Zwei Starjuristen einer Diktatur unter sich, in: myops - Berichte aus der Welt des Rechts, Heft 4 (2008), S. 67-75.

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. a b Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer Taschenbuch Verlag, Zweite aktualisierte Auflage, Frankfurt am Main 2005, S. 159.
  2. Zitat bei Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich, Fischer Taschenbuch 2005, S. 159.
  3. Bernd Rüthers: Überlebende und überlebte Vergangenheiten - Zwei Starjuristen einer Diktatur unter sich, in: myops - Berichte aus der Welt des Rechts, Heft 4 (2008), S. 67 ff., 70
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