Ernst Rudolf Huber
Ernst Rudolf Huber (* 8. Juni 1903 in Oberstein; † 28. Oktober 1990 in Freiburg im Breisgau) war ein deutscher Staatsrechtler. In der Zeit des Nationalsozialismus war er einer der führenden Verfassungsrechtler und rechtfertigte die damalige Diktatur.[1] Nach 1945 setzte er sich für die neu entstandene Demokratie in Deutschland ein. Besonders bekannt ist er für seine achtbändige Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, die von 1957 bis 1991 erschien.
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Leben [Bearbeiten]
Geboren wurde Ernst Rudolf Huber am 8. Juni 1903 in Oberstein an der Nahe (heute Stadt Idar-Oberstein), das im Fürstentum Birkenfeld, einer Exklave des Großherzogtums Oldenburg, lag. Seine Eltern waren der mittelständische Kaufmann August Rudolf Huber und dessen Ehefrau Helene, geborene Wild. Huber war evangelischer Konfession. Als Jugendlicher war Huber beteiligt an der Gründung des Nerother Wandervogels.[2]
Huber war ein Schüler des bekannten Staatsrechtlers Carl Schmitt, bei dem er 1926 über ein staatskirchenrechtliches Thema zu Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung promovierte. Nach der Habilitation 1931 bei Heinrich Göppert mit einer wirtschaftsrechtlichen Arbeit wurde er zunächst als Privatdozent an der Universität Bonn tätig. 1932 war er unter der Leitung von Carl Schmitt als Rechtsberater der Präsidialkabinette von Papen und von Schleicher tätig.
Bereits zur Zeit der Weimarer Republik entwickelte er eine kritische Haltung gegenüber dem Verfassungspositivismus. Huber wurde am 28. April 1933 an die Universität Kiel berufen. Dort profitierte er als Nachfolger des renommierten Staatsrechtslehrers und Richters am Ständigen Internationalen Gerichtshof in Den Haag Walther Schücking von dessen Entlassung. Schücking war aus politischen Gründen auf der Grundlage des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums am 25. April 1933 zunächst beurlaubt und noch im selben Jahr aus dem Staatsdienst zwangsweise entlassen worden. Ernst Rudolf Huber bildete mit seinen Kollegen Georg Dahm, Karl Larenz, Karl Michaelis, Paul Ritterbusch, Friedrich Schaffstein und Wolfgang Siebert die sogenannte Kieler Schule, die für eine „Rechtserneuerung“ im Sinne des NS-Regimes eintrat. Am 1. Mai 1933 trat Huber der NSDAP bei. 1937 folgte er einem Ruf an die Universität Leipzig und 1941 an die im Elsass neu gegründete Reichsuniversität Straßburg.
Huber war in der Zeit des Nationalsozialismus einer der führenden Staatsrechtler. Er sprach von der „völligen Ausschaltung des Judentums“ und gehörte zur Gruppe jener Juristen, die die Nürnberger Gesetze vorbereitet haben.[3] 1937 legte er eine Gesamtdarstellung des nationalsozialistischen Führerstaates vor (Verfassung), die 1939 unter dem Titel Verfassungsrecht des Großdeutschen Reiches in zweiter Auflage erschien. Dort stehen Sätze wie: „Das lebendige völkische Recht wird im Volke in erster Linie durch den Führer verwirklicht, und der rechtsprechende Richter des neuen Reiches ist notwendig dem Führerwillen, der eben Ausdruck des höchsten Rechts ist, untergeordnet.“[4] Weiterhin verfasste Huber eine Studie zur Militärverfassungsgeschichte (Heer und Staat in der deutschen Geschichte, 1938) sowie ideengeschichtliche Aufsätze. Huber war von 1934 bis 1944 zusammen mit Hermann Bente und Andreas Predöhl Herausgeber der Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft.
Nach dem Ende der nationalsozialistischen Diktatur war Hubers akademische Karriere für sieben Jahre unterbrochen. 1952 erhielt er eine Honorarprofessur an der Universität Freiburg im Breisgau, wurde 1957 an die Hochschule für Sozialwissenschaften Wilhelmshaven-Rüstersiel berufen und war seit Eingliederung dieser Hochschule in die Universität Göttingen von 1962 bis 1968 in Göttingen tätig, wo er zeitweise in Wohngemeinschaft mit seinem studierenden Sohn Wolfgang Huber lebte[3]. Bis 1956 war er aus der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer ausgeschlossen.
Neben der monumentalen Deutschen Verfassungsgeschichte seit 1789, die in acht Bänden mit über 7700 Seiten zwischen 1957 und 1991 erschien und ein „klassisches“ Beispiel einer „engen, auf Preußen konzentrierten Geschichtsschreibung“ (Elisabeth Fehrenbach) darstellt, hat Huber sein Lehrbuch zum Wirtschaftsverwaltungsrecht 1953/1954 in zweiter Auflage vorgelegt.
Huber war ab 1933 mit Tula Simons, einer Tochter des Reichsgerichtspräsidenten Walter Simons, verheiratet. Diese war in der Weimarer Zeit Assistentin von Carl Schmitt. Aus dieser Ehe stammen insgesamt fünf Söhne, darunter der frühere Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland und Berlin-Brandenburger Landesbischof Wolfgang Huber und der Bonner Zivilrechtsprofessor Ulrich Huber.
Nach seiner Emeritierung wohnte er in Freiburg i. Br. (In der Röte 2).[5]
Schriften (Auszug) [Bearbeiten]
- Wirtschaftsverwaltungsrecht : Institutionen des öffentlichen Arbeits- u. Unternehmensrechts. Tübingen 1932
- Die Gestalt des deutschen Sozialismus, Hanseatische Verlagsanstalt, Hamburg 1934.
- Neue Grundbegriffe des hoheitlichen Rechts. Junker & Dünnhaupt, Berlin 1935. In der Reihe: Grundfragen d. neuen Rechtswissenschaft
- Vom Sinn der Verfassung : Rede, geh. am 30. Jan. 1935, anlässl. d. Feier d. Reichsgründungstags u. d. Tags d. dt. Revolution. Hanseatische Verlagsanstalt, Hamburg 1935. Erschienen in der Reihe Kieler Universitätsreden ; N. F. H. 4
- Wesen und Inhalt der politischen Verfassung. Hanseatische Verlagsanstalt, Hamburg 1935 Gesamttitel: Der deutsche Staat der Gegenwart ; H. 16
- Verfassung. Hanseatische Verlagsanstalt, Hamburg 1937
- Staat u. Wirtschaft. Industrieverlag Verlag Spaeth & Linde, Berlin 1938. Gesamttitel: Grundlagen, Aufbau und Wirtschaftsordnung des national-sozialistischen Staates ; Beitr. 19
- Friedrich Christoph Dahlmann und die deutsche Verfassungsbewegung. Hanseatische Verlagsanstalt, Hamburg 1937.
- Heer und Staat in der deutschen Geschichte, Hanseatische Verlagsanstalt, Hamburg 1938, 2. Auflage 1943.
- Verfassungsrecht des Großdeutschen Reiches, 2. Auflage Hanseatische Verlagsanstalt, Hamburg 1939. Zweite stark erweiterte Ausgabe des Buches Verfassung aus dem Jahr 1937
- Der Volksgedanke in der Revolution von 1848. Deutscher Rechtsverlag, Berlin 1940
- Rechtliche Gestaltung des öffentlichen Amtes und rechtliche Gestaltung des privaten Anstellungsverhältnisses : Relazione presentata al 1. Convegno in Roma, l' 2 giugno 1938 XVII. Hrsg Comitato Giuridico-Italo Germanico, Rom 1939. Aus: Atti Ufficiali del Convegno
- Der Kampf um die Führung im Weltkrieg. Hanseatische Verlagsanstalt, Hamburg 1941. Ein Band der Hanseaten-Bücherei
- Die verfassungsrechtliche Stellung des Beamtentums. Weicher Verlag, Berlin 1941. Beitrag aus: Festschrift für Heinrich Siber = Leipziger rechtswiss. Studien. H. 124
- Aufstieg und Entfaltung des deutschen Volksbewusstseins. Hünenburg-Verlag, Strassburg 1942. Rede, gehalten bei der Wiedereröffng d. Reichsuniversität Strassburg am 24. Nov. 1941
- Bau und Gefüge des Reiches. Hanseatische Verlagsanstalt, Hamburg 1941
- Idee und Ordnung des Reiches: Teil: 2. Hanseatische Verlagsanstalt, Hamburg 1943. Mehrteiliges Werk
- Wirtschaftsverwaltungsrecht, Tübingen, 2 Bände, 2. Auflage 1953/54. Erstauflage s.o.
- Zur Problematik des Kulturstaats. Tübingen 1958 Gesamttitel: Recht und Staat in Geschichte und Gegenwart ; H. 212
- Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, 8 Bände, Stuttgart 1957–1991
- Band I: Reform und Restauration 1789 bis 1830, 2. Aufl., Stuttgart 1990, ISBN 3-17-002501-5;
- Band II: Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850, 3. Aufl., Stuttgart 1988, ISBN 3-17-009741-5;
- Band III: Bismarck und das Reich, 3. Aufl., Stuttgart 1988, ISBN 3-17-010099-8;
- Band IV: Struktur und Krisen des Kaiserreichs, 2. Aufl., Stuttgart 1982, ISBN 3-17-007471-7;
- Band V: Weltkrieg, Revolution und Reichserneuerung: 1914–1919, Stuttgart 1978, ISBN 3-17-001055-7;
- Band VI: Die Weimarer Reichsverfassung, Stuttgart 1981, ISBN 3-17-001056-5;
- Band VII: Ausbau, Schutz und Untergang der Weimarer Republik, Stuttgart 1984, ISBN 3-17-008378-3;
- Band VIII: Registerband, Stuttgart 1990, ISBN 3-17-010835-2.
- Nationalstaat und Verfassungsstaat. Studien zur Geschichte der modernen Staatsidee, Stuttgart 1965.
- Staat und Kirche im 19. und 20. Jahrhundert. Dokumente zur Geschichte des deutschen Staatskirchenrechts, 5 Bände, Berlin 1973–1995.
- Bewahrung und Wandlung. Studien zur deutschen Staatstheorie und Verfassungsgeschichte, Berlin 1975.
- Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte, 5 Bände, 3. Auflage, Stuttgart, Berlin, Köln 1978–1997.
Literatur [Bearbeiten]
- Ewald Grothe: Eine ‚lautlose‘ Angelegenheit? Die Rückkehr des Verfassungshistorikers Ernst Rudolf Huber in die universitäre Wissenschaft nach 1945. In: ZfG, 47, 1999, S. 980–1001.
- Ewald Grothe: Über den Umgang mit Zeitenwenden. Der Verfassungshistoriker Ernst Rudolf Huber und seine Auseinandersetzung mit Geschichte und Gegenwart 1933 und 1945. In: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 53, 2005, S. 216–235.
- Ewald Grothe: Zwischen Geschichte und Recht. Deutsche Verfassungsgeschichtsschreibung 1900–1970. Oldenbourg, München 2005 (= Ordnungssysteme, 16), ISBN 3-486-57784-0.
- Ewald Grothe: „Strengste Zurückhaltung und unbedingter Takt“. Der Verfassungshistoriker Ernst Rudolf Huber und die NS-Vergangenheit. In: Eva Schumann (Hrsg.): Kontinuitäten und Zäsuren. Rechtswissenschaft und Justiz im „Dritten Reich“ und in der Nachkriegszeit. Göttingen 2008, S. 327–348.
- Ewald Grothe: Ernst Rudolf Huber (1903-1990). Rechtswissenschaftler. In: Landschaftsverband Rheinland (Hrsg.), Internetportal Rheinische Geschichte. Rheinische Köpfe. www.rheinische-geschichte.lvr.de/persoenlichkeiten/H/Seiten/ErnstRudolfHuber.aspx.
- Martin Jürgens: Staat und Reich bei Ernst Rudolf Huber. Sein Leben und Werk bis 1945 aus rechtsgeschichtlicher Sicht. Peter Lang, Frankfurt am Main 2005 (= Rechtshistorische Reihe, 306), ISBN 3-631-53322-5.
- Ralf Walkenhaus: Konservatives Staatsdenken. Eine wissenssoziologische Studie zu Ernst Rudolf Huber. Akademie-Verlag, Berlin 1997, ISBN 3-05-003040-2.
Weblinks [Bearbeiten]
- Literatur von und über Ernst Rudolf Huber im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Ernst Rudolf Huber im Professorenkatalog der Universität Leipzig
Einzelnachweise [Bearbeiten]
- ↑ vgl. Recht im Unrecht. Studien zur Rechtsgeschichte des Nationalsozialismus. 2. Auflage. Frankfurt 2006 S. 336
- ↑ Ewald Grothe: Ernst Rudolf Huber (1903-1990). Rechtswissenschaftler. In: Landschaftsverband Rheinland (Hrsg.): Internetportal Rheinische Geschichte. Rheinische Köpfe.
- ↑ a b Fernsehkanal Phoenix: Alfred Schier mit Prof. Wolfgang Huber im Dialog, Reihe Im Dialog, 17. Juni 2012.
- ↑ Verfassungsrecht des Großdeutschen Reiches. 2. Auflage. Hanseatische Verlagsanstalt, Hamburg 1939, S. 278 f.
- ↑ Einwohnerbuch der Stadt Freiburg im Breisgau 1970. S. 148.
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Huber, Ernst Rudolf |
| KURZBESCHREIBUNG | deutscher Staatsrechtler |
| GEBURTSDATUM | 8. Juni 1903 |
| GEBURTSORT | Oberstein |
| STERBEDATUM | 28. Oktober 1990 |
| STERBEORT | Freiburg im Breisgau |
- Rechtswissenschaftler (20. Jahrhundert)
- Rechtshistoriker
- NSDAP-Mitglied
- Hochschullehrer (Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn)
- Hochschullehrer (Christian-Albrechts-Universität zu Kiel)
- Hochschullehrer (Universität Leipzig)
- Hochschullehrer (Reichsuniversität Straßburg)
- Hochschullehrer (Wilhelmshaven)
- Hochschullehrer (Georg-August-Universität Göttingen)
- Person (Hunsrück)
- Deutscher
- Geboren 1903
- Gestorben 1990
- Mann