Erschöpfung

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Erschöpfung bezeichnet in der Medizin:


im Rechtswesen:

  • Patenterschöpfung, ein Schutzrechtsinhaber kann sich nicht mehr auf sein Schutzrecht berufen
  • Rechtswegerschöpfung, die rechtlichen Mittel wurden ausgeschöpft, also bereits erfolglos versucht
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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