Eugen Ehrlich

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Eugen Ehrlich (* 14. September 1862 in Czernowitz, Bukowina; † 2. Mai 1922 in Wien) war Jurist (Rechtssoziologe) und von 1900 bis 1914 Professor an der Franz-Josephs-Universität Czernowitz.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Leben

Czernowitz, seine Geburtsstadt und spätere Wirkungsstätte, war damals Landeshauptstadt des Herzogtums Bukowina, ein armer, ethnisch vielfältiger Landstrich an der damaligen Ostgrenze der österreichisch-ungarischen Monarchie. Sein Vater war Simon Ehrlich, ein Advokat aus Czernowitz. Eugen Ehrlich besuchte das Gymnasium in Sambor (Galizien). Zunächst bezeichnete er sich als Israelit, später gab er als Konfession katholisch an. Als seine Muttersprache gab er polnisch an. Eugen Ehrlich blieb unverheiratet.

Eugen Ehrlich studierte zuerst in Lemberg und ab 1881 an der Universität Wien, der Alma Mater Rudolphina Vindobonensis, an der er 1883 sein Jurastudium abschloss. Eugen Ehrlich wurde an der Universität Wien 1886 zum Doktor der Rechte promoviert und 1895 für römisches Recht habilitiert. Nach einer Privatdozententätigkeit in Wien folgte Eugen Ehrlich 1897 einem Ruf als außerordentlicher Professor an die k.u.k. Franz-Josephs-Universität Czernowitz, wo er ab 1900 als ordentlicher Professor las.

Gleich zu Beginn des ersten Weltkriegs musste Eugen Ehrlich 1914 aus Czernowitz fliehen, da die Stadt von russischen Truppen eingenommen worden war. Er ging zunächst nach Wien, wo er sich nach dem Kriege für den Erhalt der Donaumonarchie einsetzte. Später ging Eugen Ehrlich für einige Jahre in die Schweiz. Nachdem die Bukowina nach Kriegsende, laut Friedensvertrag, Rumänien angeschlossen wurde, wollte er zunächst nicht dorthin zurückkehren. Als sich seine Hoffnungen, in Bern tätig werden zu können nicht erfüllten, plante er 1921 dennoch nach Czernowitz zurückkehren.

Eugen Ehrlich musste zuvor Forschungsurlaub nehmen, um sich auf die Vorlesungen in rumänischer Sprache vorzubereiten. Ehrlich zog zunächst nach Bukarest. Eine Lehrtätigkeit in Czernowitz konnte er nicht mehr aufnehmen, da er mittlerweile an Diabetes erkrankte, der damals noch nicht therapiert werden konnte.

[Bearbeiten] Wissenschaftliches Wirken

Die damals herrschende Begriffsjurisprudenz wurde von Eugen Ehrlich bald als unzureichend erkannt. Daher begann er etwa ab 1903 auf die Schaffung eines Rechtssystems hinzuarbeiten, das die Rechtswirklichkeit stärker beachten sollte. Gerade seine Beobachtungen zur Rechtswirklichkeit in der ethnisch stark unterschiedlich geprägten Bukowina veranlassten ihn, sich stärker dem „Lebenden Recht“ zu widmen. Seine provokante Forderung vor dem 31. Deutschen Juristentag, an allen juristischen Fakultäten Seminare für „Lebendes Recht“ einzurichten, konnte sich aber nicht durchsetzen. Seine Forderungen waren vielen zu radikal, wurden aber auch international, etwa in den USA und Japan, viel beachtet.

Da laut seinen soziologischen Untersuchungen positives Recht letztendlich keine vollständige Gerechtigkeit schaffen konnte, verschob Ehrlich den Fokus bei der Betrachtung dieser Problematik zunehmend auf die Person des Richters, welcher, relativ frei vom Gesetz (so können eine Reihe von Gerichten in ein und derselben Sache zu unterschiedlichen Entscheidungen kommen), nicht Recht finde, sondern selbst schaffe. Insofern ist Ehrlich auch als Mitbegründer der sogenannten Freirechtsschule zu sehen.

Als sein Hauptwerk gilt die erstmals 1913 erschienene Grundlegung der Soziologie des Rechtes. Wie Max Weber beeinflusste Ehrlich in bedeutendem Maße die Rechtswissenschaft in soziologischer Weise und gilt vielen als der Begründer der Rechtssoziologie. Sein wissenschaftliches Lebenswerk war in diesem Bereich größtenteils Pionierarbeit.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Werke

  • Grundlegung der Soziologie des Rechts., 4. Aufl., 1989, durchges. u. hrsg. von Manfred Rehbinder

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Weblinks

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