European Economic Area Family Permit

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EEA Family Permit als Stickervariante

Die European Economic Area Family Permit, abgekürzt: EEA Family Permit (deutsch: Einreiseerlaubnis für Familienangehörige von Staatsangehörigen der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums) war die vom Vereinigten Königreich vergebene Einreiseerlaubnis für Angehörige von Bürgerinnen und Bürgern des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz, die selbst Staatsangehörige eines Drittstaats sind. Sie stellte die nationale Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie der Europäischen Union dar.

Rechtsgrundlage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gesetzliche Grundlage war der Immigration (European Economic Area) Regulations 2006,[1] die nationale Umsetzung der Richtlinie 2004/38/EG.[2]

Verfahren[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die EEA Family Permit musste von Drittstaatenangehörigen von Bürgern der EWG und der Schweiz beantragt werden, die beabsichtigten, visafrei mit ihrer bzw. ihrem Angehörigen in das Vereinigte Königreich für kurzzeitige Aufenthalte einzureisen. Der Antrag war wie bei einem Visum bei der zuständigen Auslandsvertretung zu stellen.[3] War ein längerer Aufenthalt geplant, so hatten auch Staatsangehörige visumfreier Staaten als Drittstaatenangehörige offiziell ein EEA Family Permit vor der Einreise zu beantragen.[3] Die EEA Family Permit war sechs Monate lang gültig.

Das EEA Family Permit konnte auch an der Grenze ausgestellt werden.[4][5]

Residence Card und Permanent Residence[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Angehörige von Bürgern der EU mussten im Vereinigten Königreich keine Aufenthaltserlaubnis oder Residency Permit beantragen. Es konnte eine Residency Card beantragt werden. Diese galt für fünf Jahre, war jedoch rein deklatorisch, da sich der Aufenthaltsstatus aus dem Status als Angehöriger eines EU-Bürgers selbst ergab. War keine Residency Card vorhanden, musste jedoch bei Ein- und Ausreise ein gültiger EEA Family Permit vorhanden sein, um den Status als Drittstaatenangehöriger nachweisen zu können. EWG-Staatsangehörige selbst konnten ein Registration Certificate erhalten, das ihren Aufenthaltsstatus nachwies. Nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts im Vereinigten Königreich konnte eine Permanent Residence Card beantragt werden, die unbefristet war und einen unabhängigen Aufenthaltsstatus von EU-Angehörigen ermöglichte.[6]

Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Es gab mehrere Beschwerden zur Anwendung der EEA Family Permit. Kritikpunkte waren u. a. die Nichtgültigkeit von Aufenthaltskarten anderer EU-Staaten als Einreisedokument in das Vereinigte Königreich sowie die Pflicht zur Ausfüllung den 15-seitigen Antragsbogens.[7] Hier wurden Fragen über die private Lebensführung gestellt, die damit über eine einfache und schnelle Visumvergabe, wie in der EU-Richtlinie gefordert, hinausgingen.

Nach Meinung der Europäischen Kommission verstieß die Anwendung der EEA Family Permit in diesen Punkten gegen die zugrundeliegende EU-Richtlinie.[8]

Auslaufen der Regelung nach dem Brexit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wegen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU endete die Regelung zum 30. Juni 2021. Vorhandene EEA Family Permits verlieren ihre Gültigkeit, neue werden nicht mehr erteilt.[9]

Drittstaatenangehörige sind vielmehr unabhängig von ihrem Familienstatus in aller Regel verpflichtet, vor Einreise in das Vereinigte Königreich ein Visum zu beantragen.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Office of Public Sector Information Website: The Immigration (European Economic Area) Regulations 2006 (englisch). Eingesehen am 9. Januar 2011.
  2. Amtsblatt der Europäischen Union:Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (pdf) vom 29. Juni 2004. Eingesehen am 9. Januar 2011.
  3. a b UK Border Agency: Family members of EEA nationals (Memento vom 3. Dezember 2010 im Internet Archive) (englisch). Eingesehen am 9. Januar 2011.
  4. The Immigration (European Economic Area) Regulations 2006. Abgerufen am 31. Januar 2024 (englisch).
  5. i4a - Das Board - EILIG: UK-EEA FAmily permit abgelehnt/ Einreise per Fähre? Abgerufen am 31. Januar 2024.
  6. UK Border Agency: Applying under European law (englisch). Eingesehen am 9. Januar 2011.
  7. UK Border Agency: EEA Famuky Permit (VAF5 DEC 2008) (Memento vom 31. August 2009 im Internet Archive) (PDF, englisch). Eingesehen am 9. Januar 2011.
  8. Europäisches Parlament: Petitionsausschuss-Petition 1307/2007 vom 26. September 2008 (PDF, englisch; 99 kB). Eingesehen am 9. Januar 2011.
  9. Family members of EEA nationals. In: gov.uk. Abgerufen am 3. Januar 2021 (englisch).