Stadtkirche (evangelisch)

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Stadtkirche ist der im Zuge der Reformation entstandene Status bestimmter protestantischer Kirchen, die eine besondere Eigenständigkeit einer Stadt in politischer wie religiöser Hinsicht repräsentieren.[1]

In manchen Fällen ist Evangelische Stadtkirche jedoch nur ein Name, der keine besondere politische oder kirchenrechtliche Position beschreibt.

Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Baden-Württemberg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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Sachsen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sachsen-Anhalt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Schleswig-Holstein[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Thüringen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Österreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Österreich wurde von Kaiser Joseph II. mit dem Toleranzpatent 1781 die Grundlage für die Errichtung evangelischer Bethäuser (Toleranzbethäuser) geschaffen.

Schweiz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Peter Blickle: Die Reformation im Reich. Stuttgart 1982, o. S.