Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist die Bezeichnung für einen auf deutsches Verwaltungsrecht spezialisierter Rechtsanwalt. Die Rechtsanwaltskammer entscheidet auf Antrag über die Befugnis, die Bezeichnung Fachanwalt zu führen, wenn der Rechtsanwalt besondere Kenntnisse und Erfahrungen im Gebiet des Verwaltungsrechts erworben hat und diese nachweist. Besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird (§ 2 Abs. 2 FAO).

Voraussetzungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Voraussetzung für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung ist eine dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung (§ 3 FAO).

Für das Fachgebiet Verwaltungsrecht sind nachzuweisen (§ 8 FAO):

Erforderlich sind außerdem, persönlich und weisungsfrei als Rechtsanwalt 80 Fälle im Verwaltungsrecht, davon mindestens 30 gerichtliche Verfahren bearbeitet zu haben. Weiter müssen sich 60 dieser 80 Fälle auf drei verschiedene Bereiche des besonderen Verwaltungsrechts beziehen und auf jeden dieser drei Bereiche mindestens fünf Fälle entfallen. Einer der drei Bereiche muss zu den oben genannten Rechtsgebieten des besonderen Verwaltungsrechts zählen (§ 5 FAO).

Statistik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zum 1. Januar 2020 waren von insgesamt 165.901 zugelassenen Rechtsanwälten 1564 Fachanwälte für Verwaltungsrecht (0,94 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahr sank die Zahl der Fachanwälte für Verwaltungsrecht um 0,38 Prozent, wohingegen die Gesamtzahl der zugelassenen Rechtsanwälte um 0,48 Prozent stieg.[1]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Fachanwälte zum 01.01.2020. In: Bundesrechtsanwaltskammer. Abgerufen am 30. Januar 2021.