Fachstellen

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Fachstelle

Die Aufgaben einer Fachstelle für Wohnungsnotfallhilfe umfassen alle Leistungen und Angebote, die zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit oder für den Abbau eben solcher notwendig sind. In einer solchen Fachstelle werden die entsprechenden Leistungen und Kompetenzen gebündelt, um so den jeweils betroffenen Personen (sog. Wohnungsnotfälle) schnell und umfassend helfen zu können.

Im Bericht "Zentrale Fachstellen zur Hilfe in Wohnungsnotfällen" (KGSt, MASSKS, LAG Ö/F; Köln 1999) ist der Begriff der Zentralen Fachstelle wie folgt definiert:

"In der Zentralen Fachstelle werden alle Produkte und Leistungen zur Vermeidung und Bekämfung von Wohnungslosigkeit unter einer Leistungsverantwortung zusammengefasst."

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