Fahrgastrechte

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche

Als Fahrgastrechte werden die Rechte eines Fahrgasts der öffentlichen Verkehrsmittel und auch privater Verkehrsunternehmen bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

Definition [Bearbeiten]

Fahrgastrechte können sich insbesondere erstrecken auf:

  • Haftung des Betreibers bei Tötung oder Verletzung von Nutzern des Verkehrsmittels
  • Schäden durch Ausfall oder Verspätung des Verkehrsmittels
  • Schäden an mitgeführten Gegenständen
  • Schäden durch Verlust von Gepäck
  • Folgeschäden durch die Verspätung eines Verkehrsmittels (Bahn/Flug)
  • Schäden durch falsche, fehlerhafte oder in sonstiger Weise mit Mängeln behaftete Auskunft über Verkehrstage, Anschlüsse oder sonstige notwendige Informationen für die ordnungsgemäße Durchführung einer Reise.

Die Verkehrsmittel können insbesondere sein:

Die Fahrgastrechte sind in den letzten Jahren vor allem in Deutschland unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes diskutiert worden. Dabei ging es um die Frage, ob die Haftungsregelungen bei Tötung und Verletzung und bei Verspätungen noch zeitgemäß und angemessen sind.

Einzelne Fahrgastrechte nach Verkehrsträgern [Bearbeiten]

Fahrgastrechte im Bahnverkehr [Bearbeiten]

Zum 1. Oktober 2004 führte die Deutsche Bahn eine so genannte Kundencharta ein. Diese sah vor, Reisende im Fernverkehr (ICE, IC, EC) mit 20 Prozent des Reisepreises bei Verspätungen über 60 Minuten zu entschädigen. Darin eingeschlossen waren auch Anschlussverluste zwischen Fernverkehrszügen. Gleichzeitig verpflichtete sich das Unternehmen, Hotel- und Taxikosten in Höhe von bis zu 80 Euro pro Reisendem zu übernehmen, wenn eine Reise wegen Zugausfall, Zugverspätung oder Anschlussverlust nicht bis 24 Uhr fortgesetzt werden kann.[1]

Zum Fahrplanwechsel am 12. Dezember 2004 führten die europäischen Bahnen eine Entschädigungsregelung für den internationalen Verkehr ein. Demnach sollten grenzüberschreitende Fahrkarten von wenigstens 50 Euro Wert bei einer Verspätung von über einer Stunde 20 Prozent des Fahrkartenwertes erstattet werden; im Nachtreiseverkehr war eine solche Entschädigung ab einer Verspätung von zwei Stunden vorgesehen.[2]

Die EU verabschiedete die Fahrgastrechte-Verordnung (EG) NR. 1371/2007 für den Schienenverkehr, die am 3. Dezember 2009 in allen Mitgliedstaaten der EU in Kraft getreten ist.

  • In Deutschland trat die Verordnung vorzeitig am 29. Juli 2009 durch das Fahrgastrechteverordnung-Anwendungsgesetz in Kraft. Eine Entschädigung kann man mit einem gemeinsamen Formular der Deutschen Bahn und dem Tarifverband der privaten Einsnbahnverkehrsunternehmen beantragen. Außerdem wurde im Dezember 2009 eine Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr (söp) gegründet.[3]. Die bundesweit arbeitende Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) hilft allen Reisenden, die sich gegenüber ihrem Verkehrsunternehmen beschwerten, aber keine zufriedenstellende Antwort erhielten. Die Juristen der söp prüfen die Beschwerde und erarbeiten einen Schlichtungsvorschlag. Dieser soll eine einvernehmliche und außergerichtliche Streitbeilegung ermöglichen, um allen Beteiligten Geld, Zeit und Ärger zu ersparen. Die söp arbeitet sachlich unabhängig und neutral und bietet ihre Dienstleistung allen Kunden der Bahn-, Bus-, Flug- und Schiffsunternehmen an, die sich am Schlichtungsverfahren beteiligen. Für Reisende ist die Bearbeitung der Beschwerde kostenfrei.

Fahrgastrechte in Omnibussen [Bearbeiten]

In der EU gilt seit dem 1. März 2013 die Verordnung (EU) Nr. 181/2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004.[4] Einzelne Regelungen können von den Nationalstaaten noch 5 Jahre ausgesetzt werden.[5] [6]

  • Der Bundestag hat am 16. Mai 2013 dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 08. Februar 2913[7] zugestimmt[8], mit welchem die Durchführung der EU-Verordnung in Deutschland, insbesondere auch die Ermächtigung zum Erlass von Durchführungsverordnungen, geregelt werden soll. Das Eisenbahn-Bundesamt wird dabei zur nationalen Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr bestimmt.

Fahrgastrechte in Flugzeugen [Bearbeiten]

siehe dazu Hauptartikel Fluggastrechte

Fahrgastrechte in der See- und Binnenschifffahrt [Bearbeiten]

Durch die Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 vom 24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr[9] werden Fahrgastrechte für Passagiere auf Schiffen aus der EU, bzw. Schiffen, die EU-Gewässer durchfahren, festgeschrieben. Diese Verordnung ist am 18. Dezember 2012 in Kraft getreten.

Im weiteren Sinne kann auch die Verordnung (EG) Nr. 392/2009 vom 23. April 2009 über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See (HaftungsVO)[10] zu den Fahrgastrechten gezählt werden. Diese Verordnung ist am 31. Dezember 2012 EU-weit in Kraft getreten.[11]

  • Deutschland: Durch das nunmehr im Februar 2013 verabschiedete Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts werden u.a. auch die Personenbeförderung auf Seeschiffen einschließlich der Haftung des Beförderers bei Tod oder Verletzung der Passagiere und/oder Verlust, bzw. Beschädigung des Reisegepäcks in den §§ 536-552 des Handelsgesetzbuches (HGB) neu geregelt. Für die Personenbeförderung auf Binnenschiffen verweist § 77 des Binnenschiffahrtsgesetzes (BinSchG) auf diese Vorschriften des HGB. Das Gesetz ist am 25. April 2013 in Kraft getreten.[12][13]

Siehe auch [Bearbeiten]

Literatur [Bearbeiten]

  • Thomas Hilpert: Fahrgastrechte und -pflichten der ÖPNV-Linienverkehre nach dem PBefG, Wissenschaftsverlag, Köln 2012, ISBN 978-3-942720-18-2
  • Hans-Georg Bollweg: Fahrgastrechte im Land- und Luftverkehr. In: Deutscher Verkehrsgerichtstag (Hrsg.): Tagungsband zum 48. Deutschen Verkehrsgerichtstag. Luchterhand, Köln 2010, ISBN 978-3-472-07849-4, S. 59 ff.
  • Hans-Georg Bollweg: Die Kundenrechte des Flug-, Bahn- und Busverkehrs im Vergleich, Reiserecht aktuell (RRa) 03/2010, 106
  • Ernst Führich: Reiserecht. Handbuch des Reisevertrags-, Reisevermittlungs-, Reiseversicherungs- und Individualreiserechts. 6. Auflage. C. H. Beck, 2010, ISBN 978-3-406-60413-3.
  • Haak: Haftung bei der Personenbeförderung - Rechtliche Entwicklungen im Bereich der internationalen Personenbeförderung. In: Transportrecht (transpr) 2009, 162
  • Raphael v. Heereman: Referat zum Deutschen Verkehrsgerichtstag zur Verordnung EG Nr. 261/2004 ... In: Deutscher Verkehrsgerichtstag (Hrsg.): Tagungsband zum 48. Deutschen Verkehrsgerichtstag. Luchterhand, Köln 2010, ISBN 978-3-472-07849-4, S. 69 ff.
  • Jens Karsten / Christian Schuster-Wolf: Entwicklungen im EU-Passagierrecht 2011-2012 – Teil I, In: Verbraucher und Recht (VuR) 2012, 463 (pdf-Datei)[9] (PDF; 229 kB); ... - Teil II, VuR 2013, 6
  • Henrik Lindemann: Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr. In: Deutscher Verkehrsgerichtstag (Hrsg.): Tagungsband zum 48. Deutschen Verkehrsgerichtstag. Luchterhand, Köln 2010, ISBN 978-3-472-07849-4, S. 77 ff.
  • Henrik Lindemann: Neue Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr In: transpr 2011, 10
  • Adolf Rebler: Grundsätze der Haftung bei Unfällen von Fahrgästen in Omnibussen und Straßenbahnen im Linienverkehr, Monatsschrift für Deutsches Recht 2011, 457
  • Silvia Schattenkirchner: Fahrgastrechte im Land- und Luftverkehr. In: Deutscher Verkehrsgerichtstag (Hrsg.): Tagungsband zum 48. Deutschen Verkehrsgerichtstag. Luchterhand, Köln 2010, ISBN 978-3-472-07849-4, S. 92 ff.
  • Martin Schiefelbusch, Uwe Böhme, Nancy Neugebauer, Michael Pohar: Verbraucherschutz im öffentlichen Verkehr. In: Martin Schiefelbusch, Hans-Liudger Dienel (Hrsg.): Kundeninteressen im öffentlichen Verkehr. Verbraucherschutz und Verbraucherbeteiligung. Erich Schmidt Verlag, Berlin 2009, ISBN 978-3-503-11009-4 , S. 39–124. (Schriftenreihe für Verkehr und Technik)
  • Ronald Schmid / Holger Hopperdietzel: Die Fluggastrechte - eine Momentaufnahme. In: NJW 2010, 1905

Weblinks [Bearbeiten]

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. Meldung DB-Kundencharta. In: Eisenbahn-Revue International, Heft 3/2004, ISSN 1421-2811, S. 100.
  2. Meldung Europaweite Entschädigungsregelung bei verspäteten Zügen. In: Eisenbahn-Revue International, Heft 2/2005, ISSN 1421-2811, S. 78.
  3. Entschädigung bei Verspätung. auf: Spiegel Online. 15. Juli 2009.
  4. Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (Text von Bedeutung für den EWR) (veröffentlicht im ABl. EU L 55 vom 28. Februar 2011
  5. Informationen auf der Internetseite der EU [1]
  6. zur Vorgeschichte:
  7. Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (Bundesrat-Drs. 108/13).[2]
  8. Übersicht der Tagesordnungspunkte der Sitzung vom 16. Mai 2013 auf den Seiten des Bundestages.[3]
  9. Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (Text von Bedeutung für den EWR)[4]
  10. Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See (HaftungsVO) (Text von Bedeutung für den EWR)[5]
  11. Im Falle der Havarie des Kreuzfahrtschiffes Costa Concordia im Januar 2012 konnte die Verordnung deshalb noch nicht greifen. Vgl. dazu auch: Duygu Damar, Die „Costa Concordia“ ist auf den Felsen aufgelaufen – auch das Recht auf Haftungsbeschränkung?, in: Verbraucher und Recht (VuR) 2012, 287[6] (PDF; 209 kB)
  12. Pressemitteilung des BMJ vom 4. Februar 2013: Bundesrat billigt Reform des Seehandelsrechts auch mit Übersicht über die inhaltlichen Änderungen.[7]
  13. Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts vom 20. April 2013, abgedruckt in BGBl. 2013 I, 831[8]
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!