Fahrradbeauftragter

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Ein Fahrradbeauftragter (auch: Radverkehrsbeauftragter, in der Schweiz: Velobeauftragter) ist der für alle Belange des Fahrradverkehrs zuständige Mitarbeiter in einer Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung, in einzelnen Bundesländern auch in einem Ministerium. Er ist meist hauptamtlich eingestellt, kann in Einzelfällen aber auch ehrenamtlich bestellt sein.

Je nach örtlichen Verhältnissen sind die Kompetenzen unterschiedlich geregelt. So weist in Leipzig eine Dienstanweisung dem Fahrradbeauftragten unter anderen folgende Aufgaben zu: die Geschäftsführung in einer Arbeitsgruppe Radverkehr, sämtliche Planungen zum Fahrradverkehr und die Gegenzeichnung sämtlicher Straßenneu- und -umbauten sowie die Öffentlichkeitsarbeit für den Fahrradverkehr.

In anderen Kommunen gehören auch zu den Aufgaben:

  • Koordinierung von Fahrradaktiviäten der verschiedenen Vereine und Institutionen
  • Planung und Durchführung von Veranstaltungen mit Fahrrädern
  • Fahrrad im Umweltverbund
  • Fahrradfreundliche Verkehrsregelung
  • Verkehrssicherheit für Radfahrer
  • Dokumentation der Entwicklung und der Tätigkeiten

Fahrradbeauftragte gibt es mindestens 12 bei Landesbehörden und in mindestens 64 Städten oder Kreisen in Deutschland.[1]

[Bearbeiten] Quellen

  1. Übersicht zu Fahrradbeauftragten auf Landesebene: Bundestags-Drucksache 16/5255, Anlage 2
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