Fahrradstraße
Eine Fahrradstraße ist eine für den Radverkehr vorgesehene Straße. Sie soll die Attraktivität des Radverkehrs steigern und Vorteile gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr schaffen.
Dabei ist zu beachten, dass die Fahrradstraße nicht mit der Radverkehrsanlage (Radweg) verwechselt wird, da bezüglich der straßenverkehrsrechtlichen Regelung große Unterschiede bestehen. Die genauen Regelungen variieren von Land zu Land.
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[Bearbeiten] Deutschland
Andere Fahrzeugführer dürfen Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen angezeigt.[1] Das Verkehrszeichen „Anlieger frei“ kommt häufig in Fahrradstraßen vor, ebenso eine Zulassung in nur einer Fahrtrichtung (Einbahnstraße). Die Höchstgeschwindigkeit beträgt für alle Fahrzeuge 30 km/h.[1] Radfahrer dürfen ausdrücklich nebeneinander fahren,[1] auch wenn dadurch anderer Verkehr behindert wird.[2] Kraftfahrer müssen gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit verringern, um eine Behinderung oder Gefährdung von Radfahrern zu vermeiden.[1]
Fahrradfahrende Kinder unter acht Jahren,[3] Fußgänger[4] und Inline-Skater[5] müssen – wie in anderen Straßen – den Gehweg oder Seitenstreifen benutzen, soweit vorhanden und benutzbar. Durch das Zusatzzeichen „(Piktogramm Inlineskater) frei“ kann Inlineskaten und Rollschuhfahren auf der Fahrbahn zugelassen werden.[6]
Rechtsgrundlage ist Nummer 23 zu Zeichen 244.1 in Anlage 2 der Straßenverkehrsordnung[1]. In der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung heißt es zur Fahrradstraße: „I. Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist. II. Anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr darf nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden (z.B. Anliegerverkehr). Daher müssen vor der Anordnung die Bedürfnisse des Kraftfahrzeugverkehrs ausreichend berücksichtigt werden (alternative Verkehrsführung).“[7]
Inzwischen gibt es in Deutschland mehr als 140 Fahrradstraßen, siehe Liste von Fahrradstraßen in Deutschland
[Bearbeiten] Niederlande
In den Niederlanden sind Kraftfahrzeuge auf Fahrradstraßen erlaubt, aber Fahrradverkehr hat Vorrang.
[Bearbeiten] Österreich
Fahrradstraßen in Österreich sind dem Radverkehr vorbehalten. Andere Fahrzeuge dürfen Fahrradstraßen im Allgemeinen nur queren oder zur Zu- oder Abfahrt befahren; diese Einschränkung gilt nicht für Fahrzeuge, die Fußgängerzonen befahren dürfen. Auf Fahrradstraßen gilt ein Tempolimit von 30 km/h.[8]
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Fahrradstraßen wurden durch die am 31. März 2013 in Kraft getretene 25. StVO-Novelle[9] geschaffen. Bereits 2011 gab es Bestrebungen, Fahrradstraßen in Wien einzuführen;[10] die dafür notwendigen Gesetzesänderungen (23. StVO-Novelle 2011) scheiterten jedoch trotz Befürwortung vom Städtebund am Widerstand der ÖVP.[11][12]
[Bearbeiten] Schweiz
In der Schweiz kommt der Begriff Fahrradstrasse (bzw. Velostrasse) nicht in der Verkehrsregelnverordnung (VRV) vor (Stand September 2009).
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
- ADFC-Position zur Novellierung der StVO 2009, Thema Fahrradstraßen (PDF, Seite 6; 1,5 MB)
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ a b c d e Anlage 2 der Straßenverkehrsordnung, Nummer 23 zu Zeichen 244.1 [1]
- ↑ Anlage 2 der Straßenverkehrsordnung, Nummer 23 zu Zeichen 244.1, Erläuterung 1. und 2. [2] in Verbindung mit § 2 Absatz 4 Satz 1 Straßenverkehrsordnung
- ↑ Anlage 2 der Straßenverkehrsordnung, Nummer 23 zu Zeichen 244.1, Erläuterung 2. [3] in Verbindung mit § 2 Absatz 5 Straßenverkehrsordnung
- ↑ Anlage 2 der Straßenverkehrsordnung, Nummer 23 zu Zeichen 244.1, Erläuterung 2. [4] in Verbindung mit § 25 Straßenverkehrsordnung, insbesondere dessen Absatz 1 Sätze 1-2
- ↑ Anlage 2 der Straßenverkehrsordnung, Nummer 23 zu Zeichen 244.1, Erläuterung 2. [5] in Verbindung mit § 24 Absatz 1 und § 25 Straßenverkehrsordnung, insbesondere § 25 Absatz 1 Sätze 1-2
- ↑ § 31 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung
- ↑ Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, zu Zeichen 244.1 und 244.2
- ↑ § 67 der Straßenverkehrsordnung 1960
- ↑ BGBl. I 39/2013
- ↑ derStandard.at – Herkömmliche Straßen könnten bald Fahrradstraßen weichen
- ↑ Radstraßen: ÖVP kippt rot-grünes Prestigeprojekt, Die Presse, 29. März 2011
- ↑ Der Radverkehr nimmt langsam Schwung auf, Die Presse, 14. Mai 2011