Fall Peggy Knobloch

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Am 7. Mai 2001 verschwand die damals neunjährige Peggy Knobloch (* 6. April 1992 in Bayreuth; † vermutlich 2001) aus dem oberfränkischen Lichtenberg. Ihre sterblichen Überreste wurden fünfzehn Jahre später, am 2. Juli 2016, in einem Waldstück in Thüringen entdeckt, rund zwölf Kilometer Luftlinie von Lichtenberg entfernt.

Der geistig behinderte Ulvi Kulaç (* 13. Dezember 1977 in Naila) wurde nach Peggys Verschwinden verhaftet und wegen Mordes angeklagt. Das Aufsehen erregende und umstrittene Verfahren endete am 30. April 2004 am Landgericht Hof mit einem Schuldspruch und einer lebenslangen Haftstrafe. Außergewöhnlich daran war, dass die Verurteilung allein aufgrund eines Geständnisses von Kulaç erfolgte, das dieser jedoch widerrufen hatte; eine Leiche oder sonstige Beweisspuren für den vorgeworfenen Mord gab es nicht. Am 9. Dezember 2013 ordnete das Landgericht Bayreuth die Wiederaufnahme des Verfahrens an; am 14. Mai 2014 wurde Kulaç freigesprochen.

Im Oktober 2016 wurde bekannt, dass an einem Stofffetzen vom Fundort der Leiche Peggys DNA-Spuren des Rechtsterroristen Uwe Böhnhardt gefunden wurden.

Tathergang und Ermittlungen

Am 7. Mai 2001 verschwand die neunjährige Peggy Knobloch aus Lichtenberg auf dem Heimweg von der Schule. Sie wurde an jenem Tag gegen 13 Uhr zuletzt gesehen. Die Ermittlungen, die bis nach Tschechien und in die Türkei, das Heimatland ihres Stiefvaters, führten, brachten trotz einer Belohnung von 55.000 DM keine Erkenntnisse zu einer Tat. Bei der Suche nach der Drittklässlerin arbeitete die Sonderkommission Peggy 4800 Spuren ab.[1] Trotz intensiver Suche blieb das Mädchen unauffindbar. Ulvi Kulaç, der nach Hinweisen von Peggys Mutter vernommen worden war, konnte zunächst ein Alibi vorweisen, das ihm seine Mutter verschafft hatte.[2]

Im Februar 2002 wurde durch den damaligen bayerischen Innenminister Günther Beckstein[3] eine siebenköpfige Ermittlungsgruppe eingesetzt, die sämtliche Spuren erneut untersuchte. Im März 2002 wurde die Kleidung Kulaçs ohne Befund untersucht. Im Oktober 2002 wurde er festgenommen und erneut verhört. Dabei gestand Kulaç, das Mädchen am 3. Mai 2001 in seiner Wohnung missbraucht zu haben. Am 7. Mai habe er es auf dem Heimweg abgepasst und sich entschuldigen wollen. Peggy sei jedoch weggelaufen und habe damit gedroht, ihn zu verraten. Auf dem Lichtenberger Schlossplatz habe er sie eingeholt. Nachdem er sie niedergestoßen habe, sei sie schreiend am Fuß einer Treppe liegen geblieben. Er habe ihr Mund und Nase zugehalten, bis sie erstickt sei.

In Telefonaten mit seinem Vater (die abgehört wurden) belastete Ulvi Kulaç diesen mit der Aussage, er habe ihm dabei geholfen, die Leiche zu beseitigen.[4] Daher wurde der Vater vorübergehend festgenommen.

Später widerrief Kulaç das Mordgeständnis, die Geständnisse in Bezug auf die Missbrauchsfälle erhielt er aufrecht. Anwalt und Eltern waren überzeugt, dass das Geständnis durch seine Erschöpfung nach stundenlangen Vernehmungen sowie durch Suggestivfragen (siehe Reid-Methode)[5] und falsche Versprechungen seitens der Polizei zu erklären sei. Das Geständnis erfolgte in Abwesenheit eines Verteidigers; außerdem gibt es davon keine Tonaufzeichnung, es stützte sich auf das Gedächtnisprotokoll des Ermittlers. In der Urteilsbegründung wurde allerdings davon ausgegangen, dass Kulaç nicht in der Lage gewesen wäre, eine solche Geschichte zu konstruieren, so dass man annehmen konnte, dass er Erlebtes geschildert habe.

Verfahren gegen Kulaç

Kulaç hatte durch eine Hirnhautentzündung schwere geistige Schäden erlitten. Sein Entwicklungsstand wird mit dem eines 8- bis 10-jährigen Jungen gleichgesetzt.

Im Sommer 2000 soll er einen sieben Jahre alten Jungen sexuell missbraucht haben. Seine Mutter erfuhr davon und zeigte ihn an. Es stellte sich heraus, dass er auch andere Jungen mit Keksen zu Doktorspielen gelockt hatte. Im September 2001 wurde er in Bayreuth in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.[6]

Prozess und Verurteilung

Am 30. September 2003 wurde vor dem Landgericht Hof unter Ausschluss der Öffentlichkeit der Prozess eröffnet. Wegen eines Fehlers in der Schöffenbesetzung wurde er abgebrochen und am 7. Oktober wieder aufgenommen.[7] Am 30. April 2004 wurde Kulaç zu lebenslanger Haft verurteilt.[8] Hauptindiz war das Geständnis des Angeklagten, welches das Gericht für rechtmäßig zustande gekommen und glaubwürdig hielt. Ein Gutachten des Psychiaters Hans-Ludwig Kröber war zu dem Ergebnis gekommen, dass Kulaçs Schilderungen mit hoher Wahrscheinlichkeit auf realen Erlebnissen beruhten. Gerade wegen seiner verminderten Intelligenz (bei Kulaç war ein IQ von 68 ermittelt worden) sei er nicht in der Lage, sich einen so schlüssigen und detailreichen Tathergang auszudenken und sich länger zu merken. Es sei auch kein Motiv für eine falsche Selbstbelastung erkennbar, außerdem gebe es keine Hinweise darauf, dass Kulaç der Inhalt des Geständnisses suggeriert worden sei. Der Angeklagte wurde in Hinblick auf das Tötungsdelikt für schuldfähig erklärt.[9] Straffrei blieb dagegen der sexuelle Missbrauch von Kindern, da Kulaç in diesem Zusammenhang Schuldunfähigkeit attestiert wurde.

Die Verteidigung ging in Revision mit der Begründung, ein so perfektes Verbrechen könne von ihrem Mandanten nicht begangen worden sein. Außerdem habe es Zeugen gegeben, die Peggy noch um 19:00 Uhr gesehen hätten, während laut Staatsanwaltschaft die Tat gegen 13:30 Uhr begangen worden sei. Am 25. Januar 2005 verwarf der Bundesgerichtshof die Revision, womit das Urteil rechtskräftig war.[10] Kulaç blieb weiterhin im Bezirkskrankenhaus Bayreuth in einer geschlossenen Abteilung untergebracht.

Kulaçs Eltern, Peggy Knoblochs leiblicher Vater sowie Großeltern und Teile der Bevölkerung von Lichtenberg glaubten an seine Unschuld und gründeten eine Bürgerinitiative.

Wiederaufnahme des Verfahrens und Freilassung

Da dem als geistig behindert geltenden Kulaç zur Zeit des Prozesses kein Betreuer gewährt worden war, wurde eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Eine Betreuerin für Kulaç wurde gerichtlich berufen. Nach Nachforschungen seiner Betreuerin blieb Kulaç ein Zeitfenster von nur 20 Minuten – zu wenig, um die Tat zu begehen und die Wegstrecke zurückzulegen. Entscheidend ist die Dauer einer Busfahrt, die eine Zeugin, die Peggy vom Bus aus gesehen hatte, zurücklegte.

Im Juli 2012 hat der Hauptbelastungszeuge, ein Mitinsasse im Bezirkskrankenhaus, der mit der Polizei zusammengearbeitet hatte, seine Aussage gegen Kulaç eidesstattlich widerrufen. Er begründete seine Zusammenarbeit mit der Ermittlungsbehörde mit versprochenen Hafterleichterungen. Die Staatsanwaltschaft kündigte daraufhin an, den Fall zu überprüfen.[11][12]

Kulaçs Anwalt stellte im April 2013 einen Antrag auf die Wiederaufnahme des Verfahrens.[13] Der damalige Leiter der Staatsanwaltschaft Hof, Heinz-Bernd Wabnitz, erklärte dazu, die Wiederaufnahme eines abgeschlossenen Strafverfahrens sei „schon vom Grundsatz her so gut wie unmöglich“. Angesprochen auf die Widersprüche im damaligen Verfahren sagte er, dies sei „aus juristischer Sicht wenig relevant“.[14]

Am 20. November 2013 empfahl die Staatsanwaltschaft Bayreuth die Wiederaufnahme des Verfahrens und bezog sich auf einen Punkt im Wiederaufnahmeantrag.[15] Am 9. Dezember 2013 ordnete das Landgericht Bayreuth die Wiederaufnahme des Verfahrens an. Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem mit der Falschaussage eines mittlerweile verstorbenen Zeugen sowie der Existenz einer Tathergangshypothese, die dem Landgericht Hof zum Zeitpunkt des Urteils nicht bekannt war.[16]

Das Wiederaufnahmeverfahren begann am 10. April 2014.[17] Am 14. Mai 2014 hob das Landgericht Bayreuth die frühere Verurteilung Kulaçs auf.[18] Zudem sollte ein neues psychiatrisches Gutachten klären, ob er aus der psychiatrischen Klinik entlassen wird.[19] Am 9. Januar 2015 ordnete das Landgericht die Fortdauer der Unterbringung an.[20] Im März 2015 revidierte das Oberlandesgericht Bamberg diese Entscheidung und ordnete seine Freilassung zum Ende Juli 2015 an.[21]

Weitere Ermittlungen

2007 war das Haus des in der Nähe wohnenden vorbestraften Sexualstraftäters Robert E. untersucht worden. Dabei wurde ein Kinder-Unterhemd gefunden, DNA-Spuren von Peggy ließen sich darauf aber nicht nachweisen.[22] Für die Tatzeit hatte der Mann ein Alibi vorweisen können. Neue Ermittlungen der Staatsanwaltschaft führten dazu, dass ab 22. April 2013 eine weitere Hausdurchsuchung und Grabungen auf dem Gelände vorgenommen wurden, da es sich um einen „Leichenablageort“ handeln könnte.[23] Robert E. wurde erneut befragt.[22] Bei den Grabungen wurden – wie bereits bei früheren Straßenbauarbeiten in diesem Areal – Knochenteile gefunden.[24] Im Mai 2013 gab die Staatsanwaltschaft bekannt, dass die Knochen nicht von Peggy stammen.[25]

Seit Anfang September 2013 gab es neue Ermittlungen gegen einen Mann aus Halle, der wegen sexuellen Missbrauchs zu sechs Jahren Haft verurteilt worden ist. Der Mann war öfter zu Besuch im Haus der Familie des Mordopfers und war im Umgang mit Peggy unangenehm aufgefallen. Durch Recherchen der beiden Journalisten Ina Jung und Christoph Lemmer waren die Ermittler wieder auf den Mann gestoßen, der damals zwar vernommen wurde, aber gegen den nicht weiter ermittelt wurde.[26]

Am 13. Dezember 2013 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft gegen einen weiteren Mann, den Adoptivbruder des Tatverdächtigen aus Halle, ermittelt. Die Ermittler prüften, ob er bei der Beseitigung der Leiche geholfen haben könnte. Zwar konnte er zunächst für den fraglichen Zeitraum ein Alibi vorweisen, allerdings stellte sich dieses später als falsch heraus.[27] Am 8. Januar 2014 wurde auf dem Friedhof in Lichtenberg ein Grab geöffnet. Polizei und Staatsanwaltschaft Bayreuth hatten erwogen, dass die Leiche von Peggy in dem Grab einer damals 81-Jährigen, die zwei Tage nach Peggys Verschwinden beerdigt wurde und deren Grab zu diesem Zeitpunkt bereits ausgehoben war, versteckt worden sein könnte. Das Grab enthielt jedoch keine Kinderknochen.[28]

Im April 2015 suchten Taucher an der Talsperre Pirk im Stausee nach Peggys Schulranzen, der kurz nach ihrem Verschwinden dort gesehen worden sein soll. Die Suche ergab jedoch keine neuen Anhaltspunkte.[29]

In einer Spezial-Ausgabe der ZDF-Sendung Aktenzeichen XY … ungelöst mit dem Titel Wo ist mein Kind? wurde am 3. Juni 2015 der Fall in einem 15-minütigen Film thematisiert.[30]

Fund der Leiche und anschließende DNA-Analyse

Am 2. Juli 2016 entdeckte ein Pilzsammler in einem Waldstück bei Rodacherbrunn in Thüringen, etwa zwölf Kilometer Luftlinie bzw. etwa 18 bis 21 Kilometer Fahrtstrecke (je nach Route) von ihrer Wohnung in ihrer Heimatstadt Lichtenberg entfernt, Skelettteile (ungefährer Fundort),[31] die mittels DNA-Analyse als die sterblichen Überreste Peggy Knoblochs identifiziert wurden.[32] Das gefundene Skelett war nicht vollständig, es fehlten zudem Kleidungsstücke sowie jede Spur vom Schulranzen.[33] Deshalb fanden Ende September 2016 weitere Untersuchungen des Geländes um den Fundplatz statt.[34] Es ist ungeklärt, wie lange die Leiche am Fundort lag und wie lange Peggy Knobloch lebte, die gefundenen Knochen sind jedoch die einer Neunjährigen.[35]

Am 13. Oktober 2016 wurde bekannt, dass DNA-Spuren des Rechtsterroristen Uwe Böhnhardt, Mitglied der Terrororganisation Nationalsozialistischer Untergrund (NSU), an einem Stofffetzen festgestellt wurden, der am Skelettfundort gefunden worden war.[35] Die Ermittlungen wurden daraufhin ausgeweitet. Hierbei fiel das Augenmerk auf einen „Hassbrief“ mit rechtsextremen Hintergrund, den Peggys Mutter elf Tage nach dem Verschwinden des Kindes erhielt.[36]

Leiter der Sonderkommission Peggy II wie später auch der Sonderkommission Bosporus zur NSU-Mordserie war Wolfgang Geier. Olaf Przybilla, Redakteur der Süddeutschen Zeitung, kritisierte im Oktober 2016 den Ermittler wegen seiner Irrtümer in beiden Fällen.[37]

Rezeption

An den Fall angelehnt sind der Roman Totsein verjährt nicht von Friedrich Ani und der Fernsehkrimi Das unsichtbare Mädchen von Dominik Graf, der im März 2012 erstmals auf Arte gezeigt wurde.[38]

Literatur

  • Ina Jung, Christoph Lemmer: Der Fall Peggy. Die Geschichte eines Skandals. Aktualisierte und überarbeitete Taschenbuchausgabe. Knaur, München 2016, ISBN 978-3-426-78911-7.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Kein Verdächtiger mehr im Fall Peggy. Sueddeutsche.de, 18. Februar 2015, abgerufen am 3. Juni 2015.
  2. Mutter gibt Sohn Alibi. In: Der neue Tag, 15. Januar 2004.
  3. Holger Sabinsky-Wolf: Seit 13 Jahren verschwunden: Fall Peggy wird neu aufgerollt. In: Augsburger Allgemeine, 10. April 2014, abgerufen am 15. Oktober 2016.
  4. Dem Vater den Mord gestanden. Oberpfalznetz.de, 11. Februar 2004.
  5. Der Fall Peggy. Telepolis, 25. Mai 2013 (Interview mit Christoph Lemmer).
  6. Verschwundenes Mädchen: Im Zweifel gegen Ulvi. In: Spiegel Online, 2. April 2012, abgerufen am 17. November 2014.
  7. Justizpanne: Peggy-Prozess ist geplatzt. In: Welt Online, 29. Oktober 2003.
  8. Lebenslange Haft: Gericht spricht Ulvi K. schuldig. FAZ.net, 30. April 2004, abgerufen am 28. März 2015.
  9. Viele Zweifel an einem zweifelsfreien Urteil. FAZ.net, 17. März 2013.
  10. Urteil wegen Mordes an Peggy rechtskräftig. Bundesgerichtshof, Pressemitteilung Nr. 37/2005, 28. Februar 2005, abgerufen am 28. März 2015.
  11. Nach elf Jahren – Zeuge widerruft im Mordfall Peggy. In: Welt Online, 19. Juli 2012, abgerufen am 23. April 2013.
  12. Staatsanwaltschaft rollt Fall Peggy neu auf. In: Welt Online, 19. Juli 2012.
  13. Fall Peggy: Kommt es zu einem neuen Prozess? Augsburger Allgemeine, 4. Dezember 2013.
  14. Ina Jung, Christoph Lemmer: Der Fall Peggy – Die Wiederaufnahme. Knaur E-Book, 14. März 2014 (Google Books).
  15. Staatsanwalt erwägt Wiederaufnahme im Fall Peggy. In: Welt Online, 20. November 2013, abgerufen am 9. Dezember 2013.
  16. Fall Peggy wird neu aufgerollt. Süddeutsche.de, 9. Dezember 2013, abgerufen am 9. Dezember 2013.
  17. Gisela Friedrichsen: Prozessauftakt im Fall Peggy Knobloch: Ein Händedruck für Ulvi K. In: Spiegel Online, 10. April 2014.
  18. Früheres Urteil aufgehoben: Freispruch für Ulvi K. im Mordfall Peggy. In: Spiegel Online. 14. Mai 2014, abgerufen am 14. Mai 2014.
  19. Fall Peggy: Gericht spricht Ulvi K. frei. RP.Online, 14. Mai 2014, abgerufen am 14. Mai 2014.
  20. Bayreuth: Ulvi K. bleibt in der Psychiatrie. tvo, 21. Januar 2015, abgerufen am 23. März 2015.
  21. Ulvi Kulac kommt Ende Juli frei. (Memento vom 5. Januar 2016 im Internet Archive) BR.de, 20. März 2015, abgerufen am 23. März 2015.
  22. a b Polizei sucht Mädchenleiche unter Pflastersteinen. In: Die Welt, 22. April 2013, abgerufen am 23. April 2013.
  23. Julia Jüttner, Conny Neumann: Neue Ermittlungen im Fall Peggy: Mord ohne Leiche. In: Spiegel Online, 22. April 2013, abgerufen am 23. April 2013.
  24. Vorläufiges Ergebnis der Suchmaßnahmen im Mordfall Peggy K. Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Bayreuth und des Polizeipräsidiums Oberfranken, 24. April 2013.
  25. Fall Peggy: Knochen stammen nicht von verschwundenem Mädchen. In: Zeit Online, 21. Mai 2013, abgerufen am 28. Mai 2013.
  26. Conny Neumann: Ermittlungen im Fall Peggy Knobloch: Die Spur führt nach Halle. In: Spiegel Online, 3. September 2013, abgerufen am 3. September 2013.
  27. Neuer Verdächtiger im Fall Peggy. In: RP Online, 14. Dezember 2013, abgerufen am 14. Dezember 2013.
  28. Fall Peggy: Was war in dem alten Grab? Augsburger Allgemeine, 8. Januar 2014.
  29. Fall Peggy - Polizeitaucher durchsuchen Talsperre. In: Die Welt, 29. April 2015, abgerufen am 18. Mai 2015.
  30. Fall Peggy bei „Aktenzeichen XY“: Polizei hofft auf Zeugen. Merkur.de, 21. April 2015, abgerufen am 18. Mai 2015.
  31. Conny Neumann: Fall Peggy K.: Spuren des Todes. In: Spiegel Online. 4. Juli 2016, abgerufen am 5. Juli 2016.
  32. Gewissheit: Leichenteile stammen von Peggy. br.de, 5. Juli 2016, abgerufen am 5. Juli 2016.
  33. Ermittler: Peggys Skelett ist nicht vollständig. In: Süddeutsche Zeitung. 12. Juli 2016, abgerufen Format invalid.
  34. Polizei untersucht erneut Fundort von Peggy. In: Süddeutsche Zeitung, 26. September 2016 (DPA-Meldung).
  35. a b Jana Stegemann, Felix Hütten: Fall Peggy und NSU-Mordserie: Ein totes Mädchen, die DNA-Spur eines Terroristen – und viele Fragen. In: Süddeutsche Zeitung, 14. Oktober 2016.
  36. Mysteriöser Brief in den Akten: Bericht: Neonazis schrieben Peggys Mutter. In: n-tv.de, 17. Oktober 2016.
  37. Olaf Przybilla: Folgenschwere Irrtümer eines Ermittlers. In: Süddeutsche.de, 15. Oktober 2016, abgerufen am 16. Oktober 2016.
  38. Christian Buß: Heimat der Kranken. In: Spiegel Online, 29. März 2012, abgerufen am 2. April 2012.