Falschmünzer (Film)

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Film
Titel Falschmünzer
Produktionsland Deutschland
Originalsprache Deutsch
Erscheinungsjahr 1940
Länge 87 Minuten
Altersfreigabe
Stab
Regie Hermann Pfeiffer
Drehbuch Per Schwenzen
Walter Maisch
Produktion Eduard Kubat für Terra Filmkunst GmbH, Berlin
Musik Michael Jary
Kamera Walter Pindter
Schnitt Alexandra Anatra
Besetzung

Falschmünzer ist ein deutscher Kriminalfilm aus dem Jahr 1940 unter der Regie von Hermann Pfeiffer.

Es handelt sich heute um einen Vorbehaltsfilm der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung. Er gehört damit zum Bestand der Stiftung, ist nicht für den Vertrieb freigegeben, und darf nur mit Zustimmung und unter Bedingungen der Stiftung gezeigt werden.

Handlung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Deutschland tauchen falsche Geldscheine auf. Durch den Vergleich mit Blüten, die aus Italien stammen, erkennt die Kriminalpolizei rasch, dass es sich um ein und denselben Hersteller handelt. Das Falschgeld wurde von einer Ausländerin namens Juliette Balouet unter das Volk gebracht; sie handelte im Auftrag ihres Landsmanns Gaston de Frossard, dem Boss einer internationalen Geldfälscherbande. Das neueste Kunststück der Ganoven ist die Fabrikation eines 1000-Franken-Scheins. Doch dem Geldfälscher Nico, zuletzt ein wenig übernervös und fahrig in seiner Arbeit, ist ein kleiner Fehler unterlaufen, den man jedoch als Laie mit bloßem Auge kaum erkennen kann.

Juliette bekommt nun den Auftrag, diesen ersten Franken-Schein abzusetzen, währenddessen Frossard beschließt, Nico durch einen anderen Grafikkünstler zu ersetzen. Frossards Kumpel Gernreich kennt für den Job genau den richtigen Mann. Die Sache hat nur einen Haken: der Betroffene, der Deutsche Herbert Engelke, ist durch und durch gesetzestreu. Da entsinnt sich Gernreich einer Begebenheit, die Engelke längst vergessen hat: Als Grafikschüler hatte er damals nur aus Jux eine Banknote gefälscht, die später von Gernreich unters Volk gebracht wurde. Herbert Engelke ist hin- und hergerissen, als er erkennen muss, wie viel Unheil Falschgeld anrichten kann: Ein Toilettenmann, der sich jeden Pfennig vom Munde abspart, um seine Kinder durchzubringen, hat sich erhängt, weil er unwissentlich einen falschen Hunderter angenommen hat.

Engelke geht daraufhin zur Polizei und berichtet, welches Angebot ihm von der Geldfälscherbande unterbreitet wurde. In der Zwischenzeit hat Juliette ihren italienischen Liebhaber, Professor Bassi, der nichts von den krummen Geschäften seiner Freundin ahnt, in Zürich getroffen und ihm den falschen 1000-Franken-Schein untergejubelt, um ihn auf diese Weise zu „waschen“ und den Gegenwert in italienischen Lire entgegenzunehmen. Mittlerweile sind auch ihr wegen ihres Tuns Skrupel gekommen, und sie würde sich gern von Frossards Bande loslösen. Der 1000-Franken-Schein wird rasch als Fälschung entlarvt, und die Polizei verhört Bassi, der einen wertvollen Hinweis in Richtung Juliette geben kann. Wenig später schlägt die Kripo zu: die Fälscherbande wird verhaftet, Juliette bringt sich um. Herbert Engelke hingegen bleibt verschont, er hat sich untadelig verhalten.

Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Vorspann heißt es, dass der Film auf wahren Begebenheiten beruhe.

Karin Himboldt gab hier ihr Filmdebüt, sie spielte Herbert Engelkes Freundin Hanna Weidling.

Gedreht wurde ab dem 25. Mai 1940 (Außenaufnahmen) bzw. dem 15. Juni 1940 (Atelieraufnahmen). Die Uraufführung fand am 19. November 1940 in zwei Berliner Erstaufführungstheatern statt.

Die Herstellungskosten betrugen rund 594.000 RM, bis Januar 1942 hatte Falschmünzer bereits 1.290.000 RM eingespielt.[1]

Der Film erhielt Jugendverbot.

Als einziger Musiktitel wurde ein wallonisches Volkslied, Viele schöne Sterne scheinen, gespielt.

Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurden alle Kopien des Films vom Oberkommando der alliierten Siegermächte beschlagnahmt und die Aufführung unter Verbot gestellt. Heute beansprucht die Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung die Auswertungsrechte. Der Film wird wegen seines dem Gedanken der Völkerverständigung widersprechenden Inhalts als Vorbehaltsfilm eingestuft. Seine öffentliche Aufführung ist seitdem nur eingeschränkt möglich.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. vgl. Ulrich J. Klaus: Deutsche Tonfilme, 11. Jahrgang 1940/41, S. 39 f., Berlin-Berchtesgaden 2000

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]