Familienbuch

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Familienbuch bezeichnet

  • in Deutschland ein nach einer Eheschließung (zwischen 1. Januar 1958 und 31. Dezember 2008) vom Standesbeamten angelegtes Register, siehe Familienbuch (Deutschland)
  • in Österreich bis 1. Jänner 1984 das Personenstandsbuch zur Beurkundung der Eheschließung, das durch das um die Eltern und um die Kinder der Eheleute reduzierte Ehebuch ersetzt wurde, siehe Familienbuch (Österreich) und Personenstandsgesetz (Österreich).
  • umgangssprachlich die Aufarbeitung von Kirchenbüchern, siehe Ortsfamilienbuch.
  • fälschlicherweise das in Deutschland gebräuchliche private Stammbuch, siehe Familienstammbuch.
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