Familienrecht
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.
[Bearbeiten] Geschichte
- → Hauptartikel Geschichte des Familienrechts
[Bearbeiten] Rechtslage in einzelnen Ländern
Zur Rechtslage in einzelnen Ländern siehe:

