Feiertag
Unter einem Feiertag (ahd. fîra aus lateinisch fēria‚ ‚Festtag‘, ‚der religiösen Feier gewidmeter arbeitsfreier Tag‘; dazu feiern, ursprünglich ‚die Arbeit ruhen lassen‘, ahd. fîrôn v. lat. fēriāri;[1] vgl. Feierabend, Ferien) oder Festtag (lateinisch dies fēstus, ‚ein der [öffentlichen] religiösen Feier gewidmeter Tag‘;[2] vgl. Fest) wird allgemein ein arbeitsfreier Tag mit besonderer Feiertagsruhe verstanden. Alle Kulturen und Völker feiern regelmäßig bestimmte Ereignisse von gesellschaftlichem oder religiösem Rang. Diese sind oft durch die Rechtsordnungen der einzelnen Staaten besonders geschützt. Man spricht dann von gesetzlichen Feiertagen.
Wöchentlich wiederkehrende Feiertage sind die Wochenruhetage; diese haben zumeist religiöse Ursachen: das Judentum feiert im Gedenken an den siebenten Tag der Schöpfung, an dem Gott ruhte (2,2–3 EU), den Sabbat als siebenten Tag der Woche; christlicher Wochenruhetag ist im Gedanken an die Auferstehung Christi der erste Tag der Woche, der Sonntag, islamischer der Freitag.
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Arten von Feiertagen [Bearbeiten]
Religiöse Feiertage [Bearbeiten]
- Christentum: siehe Kirchenjahr, römischer Generalkalender
- Judentum: siehe jüdische Feste
- Islam: siehe islamische Festtage, islamischer Kalender
- Buddhismus: siehe Buddhistische Feste und Feiertage
- Bahai-Glaube: siehe Bahai-Kalender
Politische und kalendarische Feiertage [Bearbeiten]
Bewegliche und feste Feiertage [Bearbeiten]
Feste Feiertage finden immer am gleichen Tag (Datum) des Jahres statt. Wichtige, in vielen europäischen Ländern gültige, feste Feiertage sind:
- Neujahrsfest (1. Januar)
- Epiphanie (6. Januar - Hl. Drei Könige/Erscheinung des Herrn)
- Der 1. Mai Tag der Arbeit, Arbeiterfeiertag, aus der Tradition des Kampftages der Arbeiterbewegung
- Tag der Befreiung, V-E-Day Gedenktag an die Befreiung vom faschistischen Deutschland bzw. an die Bedingungslose Kapitulation Deutschlands 1945, Daten Ende April bis Anfang Mai, oft 8. bzw. 9. Mai, Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa
- Mariä Himmelfahrt (15. August)
- Allerheiligen (1. November)
- Mariä Unbefleckte Empfängnis (8. Dezember)
- Weihnachten (25. und in einigen Ländern auch der 26. Dezember)
Die beweglichen Feiertage sind mehrheitlich im Kirchenjahr durch den Mondkalender der jüdischen Tradition bestimmt. Sie finden jedes Jahr an einem anderen Kalendertag statt, hängen aber, abgesehen vom Buß- und Bettag, vom Datum des Osterfestes ab.
In vielen Ländern Europas und Amerikas gelten die folgenden beweglichen Festtage auch als gesetzliche Feiertage:
- Karfreitag (zwei Tage vor dem Ostersonntag)
- Ostersonntag und Ostermontag (zum Datum siehe Osterdatum)
- Christi Himmelfahrt (Auffahrt) (am 39. Tag nach Ostern, daher immer ein Donnerstag)
- Pfingstmontag (am 50. Tag nach Ostern)
- Dreifaltigkeitssonntag (Sonntag nach Pfingsten)
- Fronleichnam (Hochfest des Leibes und Blutes Christi, am 60. Tag nach Ostern, daher immer ein Donnerstag)
Die Artikel im Abschnitt „Siehe auch“ geben Auskunft darüber, welche Feiertage in welchen Ländern gelten.
Feiertage international [Bearbeiten]
Feiertage in existierenden Staaten [Bearbeiten]
Feiertage in ehemaligen Staaten [Bearbeiten]
- Feiertage in der DDR
- Feiertage im Deutschen Reich 1933–1945
- Feiertage in Jugoslawien
- Feiertage in der Sowjetunion
- Feste und Feiertage im römischen Reich
Anhang [Bearbeiten]
Siehe auch [Bearbeiten]
Literatur [Bearbeiten]
- Peter Häberle: Feiertagsgarantie als kulturelle Identitätselemente des Verfassungsstaates, Duncker und Humblot, Berlin 1987, ISBN 3-428-06332-5
Weblinks [Bearbeiten]
- www.feiertagskalender.ch – Europäischer Feiertags- und Ferienkalender mit Arbeitszeitrechner
- Tabelle der beweglichen Feiertage 1700-2199 auf der Internetpräsenz der Universität Bamberg
- Feiertage in verschiedenen Ländern bei www.weltzeituhr.de