Finanzamt

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Ein Finanzamt ist eine örtliche Behörde der Finanzverwaltung.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Deutschland

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Die Finanzämter sind Landesbehörden, deren Aufgaben im Gesetz über die Finanzverwaltung (FVG) festgelegt sind. Nach § 17 FVG umfassen diese die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern, soweit die Verwaltung nicht den Bundesfinanzbehörden oder Gemeinden übertragen worden ist.

Finanzamt 91126 Schwabach

Übergeordnete Behörde war ursprünglich die Oberfinanzdirektion (OFD). Seitdem die Dreigliedrigkeit der Finanzverwaltung nicht mehr zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist, wurden einige Oberfinanzdirektionen teilweise aufgelöst und statt dessen ein Landesamt für Steuern geschaffen (z. B. in Bayern) oder die Finanzämter wurden direkt dem Finanzministerium (z. B. Brandenburg) bzw. der Senatsverwaltung für Finanzen (z. B. Berlin) des jeweiligen Landes unterstellt.

Im Zuge der Automatisierung der Verwaltung versucht man, Teile der Tätigkeiten an Rechenzentren zu übertragen, z. B. im Rahmen des ELSTER-Projekts.

Die Tätigkeit der Finanzbeamtinnen und -beamten ist von der permanenten Herausforderung durch Gesetzesänderungen einerseits und eine rasch vorangehende Automatisierung in den Verwaltungsabläufen geprägt.

[Bearbeiten] Österreich

In Österreich gilt im wesentlichen die Bundesabgabenordnung (BAO, Bundesgesetz vom 28. Juni 1961, betreffend allgemeine Bestimmungen und das Verfahren für die von den Abgabenbehörden des Bundes verwalteten Abgaben, BGBl. Nr. 194/1961).

[Bearbeiten] Schweiz

Siehe Eidgenössische Steuerverwaltung.

[Bearbeiten] Weblinks

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