Finanzausgleich

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In der Finanzwissenschaft definiert man den Finanzausgleich allgemein als die Verteilung von Aufgaben, Einnahmen und Ausgaben zwischen und innerhalb der verschiedenen staatlichen Ebenen. Dabei wird die Aufgabenverteilung als passiver Finanzausgleich und die Einnahmenverteilung als aktiver Finanzausgleich bezeichnet. Beim aktiven Finanzausgleich unterscheidet man zudem zwischen dem primären aktiven Finanzausgleich (die Verteilung der Steuern und Abgaben) sowie dem sekundären aktiven Finanzausgleich (nachträgliche Einnahmen-Umverteilungssysteme).

Im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet man die Bezeichnung auch als Synonym für den deutschen Länderfinanzausgleich.

[Bearbeiten] Beispiele für Finanzausgleichssysteme

[Bearbeiten] Literatur

  • Niermann, Holger: Welchen Finanzausgleich braucht Europa? CeGe-Schriften Band 5, Göttingen 2002
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