Finanzverwaltung (Deutschland)
Die Finanzverwaltung – auch Steuerverwaltung genannt – ist der Teil der öffentlichen Verwaltung, der für die Festsetzung und Erhebung von Steuern zuständig ist. Die Finanzverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland ist zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Dabei liegt die Zuständigkeit für den Vollzug der Steuergesetze ganz wesentlich bei den Ländern.
In der Bundesfinanzverwaltung ist das Bundesministerium der Finanzen oberste Behörde. Darunter gibt es eine Reihe Oberbehörden, die spezielle Aufgaben erledigen, für die der Bund zuständig ist.
Landesfinanzbehörden sind die Landesfinanzministerien als oberste Behörden, die Oberfinanzdirektionen (Landesabteilungen) als Mittelbehörden und die Finanzämter als Ortsbehörden. Die Finanzämter sind für die Verwaltung der Steuern zuständig, mit Ausnahme von Zöllen und Verbrauchsteuern, für die die Bundeszollverwaltung zuständig ist. Ausnahmen bilden die Steuern, deren Verwaltung den Gemeinden übertragen worden ist. Das für die Steuerverwaltung anzuwendende Verfahren ist für die Finanzämter aller Länder bundeseinheitlich in der Abgabenordnung geregelt.
Der Aufbau der Finanzverwaltung ergibt sich aus dem Finanzverwaltungsgesetz (FVG). Der heutige Aufbau geht dabei zum Großteil auf Matthias Erzberger zurück.
Behörden aus dem Bereich Finanzverwaltung sind:
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[Bearbeiten] Bundesbehörden
Bundesfinanzbehörden sind (§ 6 AO, § 1 FVG, § 16 UrhG):
- Bundesministerium der Finanzen
- Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) seit dem 1. Januar 2006; zuvor: Bundesamt für Finanzen (BfF)
- Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV)
- Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT)
- Kompetenzzentrum für das Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (Bundeskassen in Kiel, Halle (Saale), Trier und Weiden)
- Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BfB)
- Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen
- Bundeszollverwaltung (BZV), bestehend aus
- Bundesfinanzdirektion (BFD'en)
- Hauptzollämter (HZÄ)
- Zollämter (ZÄ)
- Hauptzollämter (HZÄ)
- Zollkriminalamt (ZKA)
- Zollfahndungsämter (ZFÄ)
- Bundesfinanzdirektion (BFD'en)
[Bearbeiten] Landesbehörden
Landesfinanzbehörden sind (§ 2 FVG)
- Landesfinanzministerium, Senator für Finanzen
- Oberfinanzdirektionen
- Finanzämter
- Finanzämter für Großbetriebsprüfung
[Bearbeiten] Gemeinden
Auf der Ebene der Gemeinden sind die Gemeinde-, Kreis-, oder Stadtsteuerämter und die Gemeinde-, Kreis-, oder Stadtkassen für die Realisierung der Gemeindesteuern zuständig.
[Bearbeiten] Kritik an der gegenwärtigen Zuständigkeitsverteilung
Im Jahre 2004 plädierte der damalige Bundesfinanzminister Hans Eichel dafür, die Zuständigkeit für die Steuerverwaltung vom Bund auf die Länder zu übertragen.[1] Hierfür wäre allerdings eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich. Eichel kritisierte den aus seiner Sicht fehlenden einheitlichen Vollzug der Steuergesetze. Andere Kritiker bemängelten, dass Geber-Länder im Länderfinanzausgleich kein Interesse an einer Einnahmenerhöhung z. B. durch verstärkten Einsatz von Betriebsprüfern hätten. Die Mehreinnahmen kämen ihnen nämlich nicht zugute.
Eichels Vorstoß scheiterte. In den Kabinetten Merkel I und Merkel II wurde die Initiative nicht wieder aufgenommen.
[Bearbeiten] Einzelnachweise
[Bearbeiten] Siehe auch
Bundesministerium der Finanzen | Bundeszollverwaltung | Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht | Bundeszentralamt für Steuern | Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen | Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik | Bundesausgleichsamt | Bundesmonopolverwaltung für Branntwein | Bundesanstalt für Immobilienaufgaben | Bundesforstverwaltung | Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung | Kompetenzzentrum für das Kassen- und Rechnungswesen des Bundes | Deutsche Finanzagentur
Historische:
Bundesamt für Finanzen | Bundesvermögensverwaltung | Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben | Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel | Bundeswertpapierverwaltung
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