Firmung
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Die Firmung (lateinisch: confirmatio, „Bestätigung, Bekräftigung“) ist eines der sieben Sakramente der römisch-katholischen, der altkatholischen Kirche und der orthodoxen Kirche (dort gr. myron „Salbung“ genannt) sowie eine sakramentale Handlung (Sakramentalie) in der anglikanischen Kirche. In der katholischen Kirche ist sie die „Vollendung der Taufe“ und bildet zusammen mit der Taufe und der Eucharistie die „drei Sakramente der christlichen Initiation“. Die Firmung „ist das Sakrament, das den Heiligen Geist verleiht, um tiefer in der Gotteskindschaft zu verwurzeln, fester in Christus einzugliedern, die Verbindung mit der Kirche zu stärken, mehr an ihrer Sendung zu beteiligen und zu helfen, in Wort und Tat für den christlichen Glauben Zeugnis zu geben.“[1]
In den Ostkirchen wird die Firmung unmittelbar im Anschluss an die Taufe und vor dem Empfang der ersten Kommunion gespendet, in der römisch-katholischen Kirche bei der Erwachsenentaufe ebenso, im Falle von Gläubigen, die die Kindertaufe empfangen haben, nach „Erreichen des Vernunftgebrauchs“ in einer gesonderten Feier, die mit der Erstkommunion verbunden sein kann oder, hierzulande die Regel, dieser erst nach einiger Zeit folgt.
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[Bearbeiten] Entstehung und Bedeutung
Die Firmung hat sich im Laufe der ersten Jahrhunderte der christlichen Kirche als Aspekt der Taufe oder als eigenständige Feier entwickelt. Ihr Charakter als Sakrament ist seit der Reformationszeit bei den Protestanten umstritten; die orthodoxe, die römisch-katholische, die altkatholische und eingeschränkt die anglikanische Kirche feiern sie als eigenes Sakrament. Die Kirchen der Reformation haben dies nicht übernommen, aber mit der Konfirmation einen Ersatz geschaffen. Die begriffliche Unterscheidung zwischen Firmung und Konfirmation, wie sie im Deutschen existiert, gibt es im Lateinischen und in den meisten anderen Sprachen nicht.
Die Eigenständigkeit einer Firmung wird von ihren Befürwortern biblisch vor allem mit Stellen aus der Apostelgeschichte begründet. So predigte und taufte der Diakon Philippus in Samaria.
- „Als aber die Apostel in Jerusalem hörten, dass Samarien das Wort Gottes angenommen hatte, schickten sie Petrus und Johannes dorthin. Diese zogen hinab und beteten für sie, sie möchten den Heiligen Geist empfangen. Denn er war noch auf keinen von ihnen herabgekommen; sie waren nur auf den Namen Jesu, des Herrn, getauft. Dann legten sie ihnen die Hände auf und sie empfingen den Heiligen Geist. (Apg 8,15 EU)“
Nach dem Verständnis firmender Kirchen spendet Paulus auch in der Perikope (Apg 19,5ff EU) die Firmung:
- „Als sie das hörten, ließen sie sich auf den Namen Jesu, des Herrn, taufen. Paulus legte ihnen die Hände auf und der Heilige Geist kam auf sie herab; sie redeten in Zungen und weissagten. Es waren im ganzen ungefähr zwölf Männer.“.
Hier wird erkennbar, dass dieselbe Verheißung wirksam ist, die den Aposteln an Pfingsten gegeben wurde.
Die Bedeutung besteht nach der römisch-katholischen Kirche vor allem in zwei Aspekten: a) engere Verbindung mit der Kirche, b) Stärkung (lat. firmus, „stark“) durch die Kraft des Heiligen Geistes[2]; außerdem wird durch die Firmung die Taufe vollendet in der Hinsicht, dass der Gefirmte nun uneingeschränkt der Kirche angehört („Vollbürger im Reiche Christi“[3] ist). Der Firmling wird mit seiner Firmung von Jesus Christus und der Kirche in Besitz genommen.[4] Gleichzeitig wird er bevollmächtigt, „nämlich in der Kraft des Heiligen Geistes als Zeuge Jesu Christi den Glauben durch Wort und Tat zu verbreiten und zu verteidigen und so zum Aufbau und Wachstum des Leibes Christi, der Kirche, beizutragen.“[5] Schließlich wird er dazu gesegnet und gestärkt durch den Heiligen Geist. Alle diese Aspekte werden durch die schon von jeher zur Form des Sakraments gehörende Handauflegung ausgedrückt. Außerdem wird die (bereits in der Taufe vermittelte) Teilhabe am Priestertum, Königtum und Prophetentum Christi „in einem volleren Maße“[6] bewirkt (vgl. Priestertum aller Gläubigen); diesem Aspekt ist eher das Symbol der Salbung zugeordnet.
Im landläufigen römisch-katholischen Verständnis hat die Firmung neben der Übertragung des Heiligen Geistes auch den Sinngehalt der Aneignung des Glaubensbekenntnisses, das die Eltern und Paten in ihrem eigenen Namen bei der Taufe des Kindes gesprochen hatten. Freilich ist die Feier der Firmung erst seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil mit einem Glaubensbekenntnis der Firmlinge verbunden.[7] Auch werden nach katholischem Brauch die Taufversprechen jedes Jahr in der Feier der Osternacht[8] und beim Ritus des Taufgedächtnisses erneuert, so dass dies auch der Ungefirmte schon getan hat oder tun konnte.
Da die Firmung in der Regel von einem Diözesanbischof, Weihbischof, Abt oder in Einzelfällen mit besonderer Beauftragung des Bischofs durch einen Priester gespendet wird, stellt sie außerdem die sichtbare Verbindung zum Bistum und zur Weltkirche her. Außer bei der Erwachsenentaufe oder Konversion ist es nicht üblich, dass die Firmung durch einen Priester gespendet wird.
Der Firmung verwandt in Ursprung, Praxis und Bedeutung ist die Heilige Versiegelung. Diese ist ein Sakrament in der Neuapostolischen Kirche und existiert in weiteren apostolischen Kirchen.
[Bearbeiten] Voraussetzungen
Die Firmung erfordert einige Voraussetzungen. Zum einen muss der Firmling getauft sein, da die Firmung die Taufe zur Vollendung bringt. Außerdem muss der Firmling den Willen haben, gefirmt zu werden. Es wird dem Firmbewerber empfohlen, vor der Firmung das Bußsakrament zu empfangen. Hinsichtlich des Firmalters unterscheiden sich die Auffassungen: In der orthodoxen Kirche und in den unierten Kirchen des Ostens wird die Firmung mit der Kindertaufe verbunden; in der römisch-katholischen Kirche dagegen ist erforderlich, dass der Firmling die Bedeutung der Firmung erkennen kann. Das Firmalter schwankte im Westen im Laufe der Geschichte erheblich und liegt heute gewöhnlich zwischen 12[9] und 16 Jahren. Einige vor allem schweizerische Gemeinden legen das Firmalter auf exakt 18 Jahre fest, was jedoch Tendenzen zu einer weiteren Säkularisierung der Firmung fördern kann. Auch jeder noch nicht gefirmte Erwachsene kann und soll auf Verlangen gefirmt werden, besonders im Zusammenhang mit der Taufe bzw. der Aufnahme in die katholische Kirche. Als Mindestalter schreibt der Codex Iuris Canonici das „Erreichen des Vernunftgebrauchs“ (Vollendung des siebten Lebensjahres) vor.[10]
[Bearbeiten] Ritus
Gespendet wird die Firmung in der abendländischen Kirche im Allgemeinen von einem Bischof (ordentlicher Spender). Wo dies nicht möglich ist, kann sie auch im Auftrag des Diözesanbischofs von einem anderen Priester gespendet werden. Bei einer Erwachsenentaufe ist der taufende Priester zugleich auch Spender der Firmung.
In den Ostkirchen kann die Firmung ohne weiteres von jedem Priester gespendet werden. Den neutestamentlichen Berichten zufolge wurde die Firmung durch Handauflegung gespendet. Erst später wird Chrisam (in den orientalischen Kirchen Myron genannt) in der Literatur als Materie des Sakraments genannt, so bei Kyrill von Jerusalem und bei Augustinus. Im Alten Testament lässt sich an einer Stelle ein Zusammenhang zwischen dem Ritual der Salbung und dem Empfang des Heiligen Geistes herstellen:
- „Samuel nahm das Horn mit dem Öl und salbte David mitten unter seinen Brüdern. Und der Geist des Herrn war über David von diesem Tag an. Samuel aber brach auf und kehrte nach Rama zurück.“ (1_Sam 16,13 EU)
Das Chrisam bzw. Myron ist heute vorgeschriebene Materie bei der Spendung der Firmung, es ist eine Mischung aus Öl und Balsam. Die Heiligen Öle werden vom Bischof am Gründonnerstag bzw. in der Karwoche in der Chrisammesse geweiht. Bei der Firmung selbst breitet der Bischof die Hände aus und ruft den Heiligen Geist auf die Firmlinge herab.[11] Dann spendet er jedem einzelnen Firmling das Sakrament, indem er ihm mit Chrisam in Kreuzesform die Stirn salbt und dazu die Worte spricht:
„(Bischof:) N.. sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.
(Firmling:) Amen.“– Römischer Firmritus
Während der Firmung legt der Firmpate als Zeichen seiner Unterstützung seine rechte Hand auf die rechte Schulter des Firmlings.
In der griechischen Kirche ist folgende Formel gebräuchlich [12]:
„Siegel der Gabe des Heiligen Geistes“
– Griechischer Firmritus
[Bearbeiten] Jüngere Geschichte
Die Konstitution über die Liturgie der Kirche „Sacrosanctum Concilium“ forderte ein der Firmung vorausgehendes Glaubensbekenntnis, um die Verbindung mit der Taufe und die Einheit der christlichen Initiation zum Ausdruck zu bringen. Auch ermöglichte diese Konstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils die Firmspendung innerhalb der Heiligen Messe[13], die zur gängigen Praxis geworden ist.[14] Sinn dieser Neuerung war, die Einheit der drei Sakramente der christlichen Initiation herauszustellen.[15]
Ferner wurde 1971 die Spendeformel geändert.[16] Gemäß dem vorkonziliaren Ritus lautete die Spendeformel[17]:
„Ich bezeichne dich mit dem Zeichen des Kreuzes und stärke dich mit dem Chrisam des Heiles im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“
– Römischer Firmritus vor 1971
Paul VI. erneuerte den westlichen Firmritus, indem er die bis dahin übliche Spendeformel durch eine alte byzantinische ersetzte, in welcher der Heilige Geist bzw. Gott als Hauptakteur erscheint und die Bedeutung des (bischöflichen) Amtsträgers zurücktritt (pneumatologische Deutung der Firmung):
„Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.“
– Firmritus seit 1971
Der „Backenstreich“, des Firmspenders ist durch den Friedensgruß zwischen Spender und Empfänger der Firmung ersetzt worden. Dieser symbolische Backenstreich war, ebenfalls volkstümlicherweise, mit der Notwendigkeit begründet worden, der Gefirmte müsse für seinen Glauben schon einmal „Schläge“ einstecken (warum diese dann ausgerechnet vom Bischof kommen sollen, weiß man nicht). Stichhaltiger ist wohl der Symbolcharakter der Verdeutlichung des „Ritterschlags“, mit dem man die Firmung vergleicht.[18]
Die deutschen Bistümer haben in jüngerer Zeit eine eigene Firmpastoral entwickelt.[19] Wert gelegt wird auf persönliche Entscheidung (und deshalb auch selbständige Anmeldung) zur Firmung. Die anschließende Firmkatechese wird vor allem von engagierten Laien der jeweiligen Pfarrei organisiert, wobei der Pfarrer über die Katechese die Letztverantwortung innehat. Die Firmkatechese sieht sich meist gezwungen, nicht nur über die Firmung zu belehren, sondern auch grundlegende Glaubensinhalte zu vermitteln.
In Bistümern des deutschen Sprachraums werden als Ergänzung zur Katechese nicht selten Aktivitäten und Projekte im Rahmen des pfarrlichen Gemeindelebens angeboten bzw. gefordert.[20]
[Bearbeiten] Brauchtum
In manchen Regionen ist es üblich, dass sich der Firmling den Namen eines Heiligen aussucht, den als Firmnamen annimmt. Traditionell feiert der Firmling den Firmtag allein mit seinem Paten. Erst in jüngster Zeit finden im Rahmen der Firmung große Familienfeiern statt. In einigen Gegenden Deutschlands und in Österreich erhalten die Neugefirmten auch Geld- oder andere Geschenke (etwa früher in Bayern traditionell die erste Armbanduhr).
[Bearbeiten] Zitate
- „Wie die Taufe prägt auch die Firmung der Seele des Christen ein geistliches Zeichen ein unauslöschliches Siegel ein, deshalb kann man dieses Sakrament nur einmal empfangen.“ (Katechismus der Katholischen Kirche)
[Bearbeiten] Trivia
Der Firmling ist ein bekanntes Theaterstück von Karl Valentin.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
- Knut Waldau/Helmut Betz/Ulrich Krauß: Abenteuer Firmung, München 2006.
- Josef Dirnbeck: Einfach so - Geheimtips für Firmlinge, Müller Salzburg 1999, ISBN 3-7013-0998-1.
- Georg Kretschmar: Firmung. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 11, de Gruyter, Berlin/New York 1983, ISBN 3-11-008577-1, S. 192–204.
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ Weltkatechismus Nr. 1316 (1992) [1]
- ↑ Katholischer Erwachsenen-Katechismus (KEK) der Deutschen Bischofskonferenz, I. Band (1985), S. 340
- ↑ GL 53, in bezug auf die drei Initiationssakramente zusammen
- ↑ KEK I, S. 341
- ↑ ebd.
- ↑ ebd.
- ↑ Sacrosanctum Concilium, Konstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils über die heilige Liturgie (1963), Nr. 71 [2]
- ↑ SCHOTT Meßbuch, Feier der Osternacht [3]
- ↑ Diözese St. Pölten[4]
- ↑ can. 889 § 2; can. 97 § 2 [5]
- ↑ Gebetstext [6]
- ↑ Weltkatechismus Nr. 1300 [7]
- ↑ Nr. 71 [8]
- ↑ vgl. etwa bei den Informationen des Erzbistums München und Freising hier
- ↑ ebenfalls S.C. Nr. 71 [9]
- ↑ KEK, 1. Band, S. 340
- ↑ Prof. Dr. K. Hörmann, Lexikon der christlichen Moral (1969), Titel „Firmung“, Abschnitt 3, Unterabschnitt c2) [10]
- ↑ auf der Website der Kirche in der Schweiz: „Man hat die Firmung sinnvoll als geistlichen «Ritterschlag» bezeichnet, wodurch der Christ zum Kämpfer Christi, des Königs, bestellt und zugleich zum aktiven Laienapostel berufen wird.“
- ↑ im KEK, I. Band, S. 341 noch als Aufgabe bezeichnet
- ↑ vgl. etwa bei der katholischen Kirche in Kärnten hier oder hier
[Bearbeiten] Weblinks
- katholische Kirche in Deutschland: Die Firmung
- Informationen über den Firmkurs von Frank Reintgen & Klaus Vellguth und Informationen rund um die Firmvorbereitung
- Informationen zum Thema vom Erzbistum München und Freising
- Ideen, Methoden und Hintergrundinfos rund um Firmung und Firmvorbereitung, erstellt vom FirmAK der Kath. Jugend Österreichs
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