Flugplan

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Dieser Artikel befasst sich mit dem Flugplan, den der Pilot vor einem Flug bei der Flugsicherung aufgibt. Der Fahrplan ("Kursbuch") einer Fluggesellschaft wird auch als Flugplan bezeichnet und im Artikel Flugplan (Fluggesellschaft) erörtert.

Ein Flugplan ist die Ankündigung und Beschreibung eines Fluges. Je nach Verwendungszweck unterscheidet man IFR-Flugpläne (Flüge nach Instrumentenflugregeln), VFR-Flugpläne (Flüge nach Sichtflugregeln), und gemischte Flugpläne, die mit VFR oder IFR beginnen und während des Fluges die Flugregeln wechseln.

Formular für einen internationalen Flugplan

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Flugplan in Deutschland

Der Pilot gibt seinen Flugplan gewöhnlich vor Antritt eines Fluges auf.

Ein Flugplan wird von den Flugsicherungsorganisationen verwendet, um Flüge im Voraus zu planen sowie für den Notfall (z.B. Funkausfall) Anhaltspunkte für das Verhalten eines Luftfahrzeuges während der Flugdurchführung zu haben. Auch die Aktivierung des Such- und Rettungsdienstes geschieht anhand von Angaben aus dem Flugplan.

Er besteht aus einem einseitigen Formular, welches 20 Felder hat, die zumeist mit Abkürzungen und numerischen Daten gefüllt werden. Der Flugplan selbst und die in diesen eingetragenen Informationen sind so abgefasst, dass diese international verständlich sind und deshalb keine Angaben in Landessprache enthalten.

[Bearbeiten] Flugplanpflicht

Flugplanpflicht besteht für:

  • alle Instrumentenflüge und auch Flüge, wo nur ein Teil der Strecke nach Instrumenten geflogen wird.
  • Sichtflüge im kontrollierten Luftraum nachts.
  • Flüge ins Ausland, wobei hier Ausnahmen bestehen, wenn der Flug nach Frankreich, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Österreich und Dänemark führt. Es muss für diese Länder nur dann ein Flugplan aufgegeben werden, wenn die Vorschriften des betroffenen Landes dies fordern.
  • Kunstflüge im kontrollierten Luftraum und über Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle.
  • militärische Flüge.
  • Wolkenflüge mit Segelflugzeugen.
  • Flüge in Flugbeschränkungsgebieten, soweit angeordnet.

[Bearbeiten] Einreichen des Flugplanes

Der Flugplan muss zwischen frühestens 6 Tagen und spätestens eine Stunde, bei Gebieten mit Verkehrsflussregelung 3 Stunden, vor dem planmäßigem Flugantritt an die Flugsicherungsbehörde per Telefon oder Telefax bzw. über das Internet aufgegeben werden. Daraufhin wird er von der Flugsicherung bestätigt.

[Bearbeiten] Änderung des Flugplanes

Vor Inkrafttreten des Flugplanes kann der Pilot die Startzeit bei der Flugsicherung nach hinten verschieben.

[Bearbeiten] Aktivierung des Flugplanes

Bei Flugantritt auf kontrollierten Flugplätzen (Luftraum D CTR) wird der Flugplan automatisch aktiviert. Weitere Möglichkeiten sind die telefonische Startmeldung durch den Flugleiter eines unkontrollierten Startflugplatzes sowie per Funk durch einen so genannten Inflight Pick-Up, den der Pilot bei der Zuständigen Flugverkehrskontrollstelle anfragt.

[Bearbeiten] Schließen des Flugplanes

Nach der Landung oder wenn diese sichergestellt ist, kann der Flugplan durch die Landemeldung geschlossen werden.

[Bearbeiten] Überfällige Flüge

Erfolgt nun innerhalb einer bestimmten Zeit zum Beispiel keine Landemeldung, löst die Flugsicherung einen Alarmzustand aus, der Such- und Rettungsmaßnahmen zur Folge hat. Zunächst wird jedoch während der Unsicherheitsphase durch Nachfrage versucht sicherzustellen, dass nicht einfach die Landemeldung vergessen wurde.

Der Flugplan enthält Daten über das Luftfahrzeug, den Zweck des Fluges, den Abflugplatz, den geplanten Zielflugplatz, der geplanten Flughöhe, der geplanten Flugroute und Ankunftszeit, sowie eventuelle Ausweichflugplätze.

Die schweizer Flugsicherung skyguide bietet die Möglichkeit, Flugpläne über Internet aufzugeben..

[Bearbeiten] Flugplan in den USA

In den USA können Piloten ihren Flugplan über ein Computersystem direkt bei der FAA einreichen: Direct User Access Terminal (Abkürzung DUAT ).

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