Flur (Gelände)

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Flur im Gemeindegebiet Grafenstein

Die Flur ist in ihrer alten Bedeutung ein Synonym für die Landschaft, bzw. das Gelände. Die Bezeichnung wurde übertragen auf die landwirtschaftliche Nutzfläche einer Siedlung.

[Bearbeiten] Wortbedeutung

Ursprünglich bezog sich die Bezeichnung auf die nicht besiedelte Landschaft. Von der etymologisch älteren Verwendung leitet sich der Begriff Flurname oder Flurbezeichnung für den Namen eines Landschaftsteils ab (z. B. Gewässernamen, Wegenamen, Geländenamen). In diesem Sinne ist er im Vermessungswesen noch in Gebrauch, oder im rechtlichen Begriff der Freilandstraße.

Später engt sie sich aber auf das Konzept Freiland ein, also nicht bebautes und nicht waldbestandenes, offenes Gelände (Wiesen, Felder und Äcker, Heiden, Rasen und Matten, Brache) – wie in der altertümlichen Bezeichnung ‚in Wald und Flur‘ der Naturkunde. Der Begriff bleibt aber immer in der Nähe des Begriffs der Kulturlandschaft, also für anthropogene oder kulturfolgende Biotop-Typen. Dann zeigt sich die Flur durch Forste und Raine, Wege und Wasserläufe, und die Bebauungsformen sowie Unland gegliedert.

[Bearbeiten] Flurstücke, Flurformen, Flurtypen

Je nach Form der Parzelle (dem Flurstück) bewirtschafteter Flächen, werden die Flurformen unterschieden:

  • Bei der Streifenflur haben die Parzellen eine mehr oder weniger lange, streifenförmige Fläche.
  • Bei der Blockflur haben sie eine quadratähnliche Fläche.
  • Bei der Gewannflur wird die Flur in Gewanne unterteilt, die aus einheitlich in Gruppen angeordneten Parzellen einer bestimmten Flurform bestehen. Gewanne sind häufig durch Feldwege getrennt.

Aus der Kombination der Gewann- und Parzellenformen ergeben sich die Bezeichnungen der Flurtypen: Blockflur, Streifenflur, Streifengewannflur, Langstreifengewannflur (bei sehr langen Streifen) usw.

[Bearbeiten] Bräuche in Zusammenhang mit Fluren und Flurstücken

Flurumgang ist der Name einer heute mehr rituellen Begehung eines Flurstücks, die von der Kirche im Mittelalter zur Flurprozession für das Gedeihen der Felder umgeformt wurde. Er diente rechtlich zur gegenseitigen nachbarschaftlichen Bestätigung von Flur- und Gemeindegrenzen. Wegmarken und Grundstücksbegrenzungen wurden durch Gedichte, Verse eingeprägt.

Auch der Palmbuschen, in die Mitte des Flurstücks gesetzt, markiert im Katholischen im Frühjahr Segen, wie auch Besitzrecht und die Absichten, wie das Flurstück in der kommenden Saison bebaut wird.

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