Forward (Wirtschaft)

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Forwards sind nicht börsengehandelte, unbedingte Termingeschäfte und gehören als solche zur Gruppe der Derivate.

Ein Forward ist eine Vereinbarung, einen Vermögenswert zu einem bestimmten Preis und zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft zu kaufen bzw. zu verkaufen. Damit sind Forwards das außerbörsliche Gegenstück zu Futures. Typische Werte, die per Forward gehandelt werden, sind Finanzwerte und Metalle.

Beschreibung des Geschäftstyps und Begrifflichkeiten

Ein Forward ist ein Vertrag über den Kauf bzw. Verkauf

Ein Beispiel: Die Partien A und B vereinbaren heute, dass A von heute an gerechnet in 3 Monaten dem B 100 Stück einer bestimmten Bundesanleihe zum Kurs (Preis) von 105 EUR verkauft. Es handelt sich also um ein Wertpapiertermingeschäft. Bei Fälligkeit in 3 Monaten wird das Termingeschäft erfüllt, indem A 100 Stück der Anleihe an B liefert und B dem A dafür 10.500 EUR zahlt. Bis zur Erfüllung ist das Termingeschäft schwebend.

A ist der Terminverkäufer. Sein Engagement wird auch als Short-Position bezeichnet. B ist entsprechend der Terminkäufer, er hat entsprechend eine Long-Position.

Forwards können nach der Art des gehandelten Gutes und nach der Art der Erfüllung unterschieden werden. Nach dem Basiswert können einerseits Forwards auf Waren (z. B. landwirtschaftliche Produkte) und auf Finanzinstrumente (z. B. Aktien, Devisen) unterschieden werden. Andererseits kann man die Basiswerte in lagerfähige (darunter Finanzinstrumente) und nicht lagerfähige (z. B. Elektrizität) unterscheiden.

In Bezug auf die Erfüllung unterscheidet man einerseits Zahlung und Lieferung und andererseits den Barausgleich. Bei Zahlung und Lieferung (engl. „physical delivery“) wird der Basiswert tatsächlich gegen Zahlung des vereinbarten Terminpreises an den Käufer geliefert. Insbesondere bei zum Beispiel nicht frei handelbaren Währungen können hier Restriktionen vorliegen, die die Möglichkeiten eines solchen Geschäftes einschränken.

Bei Barausgleich (engl. „cash settlement“) findet bei Fälligkeit eine Zahlung statt, die der Differenz zwischen vereinbartem Terminpreis und dem bei Fälligkeit aktuellen Kassapreis des Basisgutes entspricht.

In dem vorgenannten Beispiel wurde von der Erfüllungsart Zahlung und Lieferung ausgegangen. Für die Erfüllungsart Barausgleich kann das Beispiel wie folgt weitergeführt werden: Bei Erfüllung betrage der Marktpreis der Bundesanleihe 107 EUR. Da der Marktpreis über dem vereinbarten Preis liegt, zahlt der Verkäufer A dem Käufer B pro Anleihe die Differenz von 2 EUR (107 EUR Marktpreis minus 105 EUR vereinbarter Preis), bei 100 Anleihen also eine Ausgleichszahlung von 200 EUR. B kann sich nun bei Bedarf am Kassamarkt die Anleihen zu einem Gesamtpreis von 10.700 EUR kaufen. Abzüglich der Ausgleichszahlung von 200 EUR hat er netto 10.500 EUR gezahlt, also pro Anleihe netto den im Forward vereinbarten Preis von 105 EUR.

Die nicht standardisierten Forwards bieten den Parteien im Vergleich zu Futures höhere Flexibilität, jedoch im Allgemeinen auch eine geringere Marktliquidität.

Bewertung

Ein zum fairen Terminkurs abgeschlossener Forward hat im Zeitpunkt des Abschlusses einen Wert von Null. In der Realität wird ein Forward nicht notwendigerweise zum fairen Terminkurs abgeschlossen (z. B. wegen eines Angebots- oder Nachfrageüberhangs am Terminmarkt oder wegen der Geld-Brief-Spannen), außerdem ändert sich der faire Terminkurs im weiteren Zeitverlauf.

Der Wert eines Forwards mit Fälligkeitszeitpunkt T und Ausübungspreis K bestimmt sich aus Sicht des Terminverkäufers nach der folgenden Formel:

,

wobei F der faire Terminpreis ist. Der Wert ist also die auf den aktuellen Zeitpunkt abgezinste Differenz zwischen vereinbartem Ausübungspreis K und aktuellem fairen Terminpreis F.

Literatur