Fotograf
Fotograf oder Photograph (auch Lichtbildner) ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. Fotografen gestalten statische oder bewegte Bilder für verschiedene Zwecke. Der Oberbegriff umfasst beispielsweise Berufszweige wie Architekturfotografie, Eventfotografie, Industriefotografie, Laufbildfotografie, Luftbildfotografie, Modefotografie, Porträtfotografie, Pressefotografie, Produktfotografie, Reportagefotografie, Standbildfotografie, Unterwasserfotografie, Werbefotografie, wissenschaftliche Fotografie etc.
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Berufliche Praxis und Tätigkeitsfelder[Bearbeiten]
Fotografen halten mit dem Fotoapparat individuelle Eindrücke von Menschen oder der Natur, von Ereignissen oder von Gegenständen fest. Häufig spezialisieren sie sich auf einen Bereich wie Porträt-, Werbe-, Presse- oder Wissenschaftsfotografie. Sie beherrschen den ganzen Ablauf fotografischer Erzeugnisse von der Ideenfindung und Planung, Beleuchtung und Inszenierung bis zur Aufbereitung der resultierenden Bilder für alle Wiedergabemöglichkeiten. Fotografen arbeiten freiberuflich, sind im fotografischen Gewerbe oder in öffentlichen Einrichtungen tätig. Große Zeitungsverlage beschäftigen eigene Pressefotografen. Mitunter sind sie auch im Fotoeinzelhandel oder in industriellen Großlabors und Großraumstudios beschäftigt. Darüber hinaus bieten Pressedienste und -agenturen, Bildarchivdienste, Werbe- und Medienagenturen sowie Film und Fernsehen Beschäftigungsmöglichkeiten.
Die Qualität der Aufnahmen beruht zum großen Teil auf Erfahrung und Vorbereitungsarbeit. Kamera, Film, Objektiv, Beleuchtung und das Motiv müssen aufeinander abgestimmt werden. Im Freien arbeiten Fotografen unter optimaler Ausnutzung des natürlichen Lichts, an der ausgesuchten „Location“ oder im Studio mit Beleuchtung, und mit entsprechender Dekoration, die so aufwändig wie ein Szenenbild gestaltet sein kann. Das häufigste Tätigkeitsfeld dürfte die inszenierte Fotografie sein.
- Fotoassistenten
- Fotoassistenten entlasten Fotografen durch Vor- und Nachbereitung anfallender Arbeiten und führen teilweise selbst Aufnahmen unter Anweisung durch. Siehe hierzu Kameraoperateur und Fotoassistent.
Ausbildung[Bearbeiten]
Fotograf/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach der Handwerksordnung (HwO). Diese bundesweit geregelte 3-jährige Ausbildung wird im Handwerk in den folgenden Schwerpunkten angeboten:
- Porträtfotografie
- Produktfotografie
- Industrie- und Architekturfotografie
- Wissenschaftsfotografie
Deutschland[Bearbeiten]
Neben der traditionellen handwerklichen
- staatlich anerkannten Berufsausbildung mit Abschlussprüfung als Geselle oder
- IHK-Abschlussprüfung
besteht die Möglichkeit rein schulischer Ausbildung:
- Abschlussprüfung an einer Berufsfachschule in Deutschland oder
- künstlerisches Studium an einer Hochschule (Akademie, Kunsthochschule) oder Fachhochschule oder
- ein wissenschaftliches Studium der Fototechnik zum Photo-Ingenieuren Bachelor of Engineering (B.Eng.).
Weiterbildung[Bearbeiten]
Nach einer grundständigen fotografischen Ausbildung besteht die Möglichkeit der Weiterbildung zum Meister in Fotografie oder durch ein Weiterbildungsstudium an einer höheren Fachschule zum staatlich geprüften Techniker der Fachrichtung Fototechnik.
Im künstlerischen Bereich gibt es als Weiterbildung den Studiengang Master of Arts (M.A.), die künstlerische Meisterklasse oder ein Meisterschülerstudium.
Im wissenschaftlichen Bereich gibt es den Studiengang Master of Engineering (M.Eng.).
Schweiz[Bearbeiten]
gelernter Fotograf[Bearbeiten]
Die Lehre zum Fotografen dauert in der Schweiz vier Jahre.[1]
dipl. Fotodesigner[Bearbeiten]
Neben der Fotografenlehre, gibt es auch die Möglichkeit der Ausbildung zum/zur dipl. Fotodesigner/in. Die Prüfung zum/zur dipl. Fotodesigner/in ist eine höhere Fachprüfung.[2] Die Ausbildung dauert drei Jahre, wovon zwei Jahre Praktikum sind. Die Ausbildung richtet sich insbesondere auch an Quereinsteiger.[3] Einschlägige Vorbildung (insbesondere die Lehre als Fotograf) kann angerechnet werden.[4]
Studium[Bearbeiten]
- Bachelor of Arts in Fotografie an der Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK), 3 Jahre
Berufsausübung und Berufsbezeichnung[Bearbeiten]
Die Berufsausübung ist der Handwerkskammer anzuzeigen, die gemäß § 19 HwO ein gesondertes Verzeichnis zu führen hat. Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle ist, dass die Tätigkeit handwerksmäßig betrieben wird und in der Aufzählung (Anlage B Abschnitt 1 zur Handwerksordnung) erfasst ist.[5]
Fotograf im engeren Sinne ist die Berufsbezeichnung des Lichtbildners. Der Beruf des Lichtbildners, heute Fotograf genannt, ist in Deutschland, in Österreich und in der Schweiz eine Berufsbezeichnung, die nach einer staatlich geregelten Berufsausbildung vergeben wird. Professionelle Lichtbildner mit einer anderen Ausbildung führen dementsprechend andere geschützte Berufsbezeichnungen wie zum Beispiel Diplom-Foto-Designer, Fototechniker oder Fotodesigner (staatlich geprüft). Auch die Berufsbezeichnungen Fotografenmeister, Staatl. gepr. Techniker und der Titel Meister können nur nach einer entsprechenden Berufsausbildung sowie einer zusätzlichen Weiterbildung geführt werden; sie sind geschützt (FS-Ordnung sowie HwO § 51, § 117).
Dagegen sind die Bezeichnungen Foto-Designer, Bildermacher, Bildreporter, Bildjournalist, Bildberichterstatter oder Fotografiker nicht geschützt.
Seit dem 1. Januar 2004 gehört in Deutschland der Beruf laut Anlage B der Handwerksordnung zu den zulassungsfreien Berufen (§ 18 Abs. 2), was bedeutet, dass die Berufsfotografie auch ohne Nachweis einer Meisterausbildung ausgeübt werden darf. Durch die Novellierung der Handwerksordnung dürfen auch Autodidakten die gewerbliche Berufsfotografie ausüben. Ohne Gesellenabschluss jedoch dürfen sie sich zwar als Fotograf bezeichnen, dürfen aber nicht ausbilden (HwO). Hiervon bleiben die journalistisch oder künstlerisch tätigen Bildermacher unberührt.
Organisationen[Bearbeiten]
Es gibt verschiedene Interessengemeinschaften und Berufsverbände für professionelle Fotografen.
Interessenverbände[Bearbeiten]
- Deutschland
- Deutsche Gesellschaft für Photographie - (DGPh)
- Deutsche Fotografische Akademie - (DFA)
- Österreich
- Photographische Gesellschaft - (PhG)
Fachverband-Körperschaft des öffentlichen Rechts[Bearbeiten]
- Deutschland
- Bundesinnungsverband, Dachorganisation von Landesinnungsverbänden und Innungen: Centralverband Deutscher Berufsfotografen - (CV)
- Österreich
- Berufsfotografen Österreichs
- Schweiz
- Schweizer Berufsfotografen und Fotodesigner SBF
Freie Berufsverbände[Bearbeiten]
- Deutschland
- Bund Freischaffender Foto-Designer - (BFF)
- Freelens - nach Mitgliederzahl größte Berufsvereinigung von Bildjournalisten in Deutschland
- Schweiz
- Vereinigung fotografischer BildgestalterInnen (VfB)
Siehe auch[Bearbeiten]
Weblinks[Bearbeiten]
Deutschland:
- Fotograf im BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit
- Fotograf/-in, Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
- http://www.fotorecht.de/publikationen/meister.html - private Seite
- http://www.cvfoto.de/ueber_den_cv.html