Fotografierverbot
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Entsprechendes Schild (nicht DIN 4844-2-konform)
Ein Fotografierverbot, das Verbot, zu Fotografieren, kann in unterschiedlichen Zusammenhängen existieren:
- im religiösen Umfeld, siehe Bilderverbot,
- als Rechtsvorschrift einiger Länder (Frankreich, Italien, Ukraine...) in hoheitlichen Bereichen, siehe Panoramafreiheit,
- im Privatrecht, beispielsweise im Bereich der Wirtschaftsspionage, aber auch dem Schutz der Privatsphäre,
- auf Fachmessen, um Plagiate zu verringern,
- in Museen und Kunstausstellungen, da der Blitz die Exponate beschädigen könnte. Fotografieren ohne Blitz kann aber gestattet sein.
- Luftbilder und/oder Bilder militärischer Anlagen (Militärischer Sperrbereich) waren und sind je nach nationaler Gesetzeslage genehmigungspflichtig.