Fraktion

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Der Begriff Fraktion (von lateinisch fractio ‚Bruch[teil]‘) bezeichnet

  • allgemein eine Gruppe von Personen innerhalb einer übergeordneten Gemeinschaft, die eigenständige Interessen verfolgt, siehe Interessengruppe
  • einen freiwilligen Zusammenschluss von Abgeordneten zur Durchsetzung ihrer politischen Interessen und Ziele in einem Parlament, siehe Fraktion (Politik)
  • in der Chemie eine Untergruppe von Substanzen in einem dispersen Gemisch, siehe Fraktion (Chemie)
  • speziell in der Petrochemie Destillationsprodukte bestimmter Temperaturbereiche, siehe fraktionierte Destillation
  • denjenigen Teil der Abendmahlsliturgie, in dem der Priester das Brot bricht, siehe Brotbrechen
  • allgemein eine Untergliederung der Kommunalebene, siehe Gemeindeteil
  • in Österreich (Tirol, Vorarlberg) Bezeichnung für Ortschaft, siehe Ortschaft#Österreich
  • in der Schweiz (Graubünden, Tessin) einer Gemeinde untergeordneter Ortsteil#Schweiz
  • in der schweizerischen Landschaft Davos eine Ortschaft mit eigenem rechtlichen Status, siehe Fraktionsgemeinde
  • in Italien eine Ortschaft mit einem eigenen rechtlichen Status, siehe Fraktion (Italien)

namentlich


Siehe auch:

Wiktionary Wiktionary: Fraktion – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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