Fraktion

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Der Begriff Fraktion (v. lat.: fractio = Bruch oder Bruchteil) bezeichnet:

  • einen freiwilligen Zusammenschluss von Abgeordneten zur Durchsetzung ihrer politischen Interessen und Ziele in einem Parlament, siehe Fraktion (Politik), Fraktion (Bundestag);
  • allgemein eine Gruppe von Personen innerhalb einer übergeordneten Gemeinschaft (z. B. eines Vereines), die eigenständige Interessen verfolgt, siehe Interessengruppe;
  • in der Chemie eine Untergruppe von Substanzen in einem Stoff (z. B. die Eiweiß-Fraktion der Milch), siehe Fraktion (Chemie);
  • speziell in der Petrochemie Destillationsprodukte, die innerhalb bestimmter Temperaturbereiche gewonnen werden (Fraktionierung);
  • in einigen Gebieten der Schweiz (z. B. Graubünden, Tessin), Österreichs (Tirol) und in Italien (frazione geografica) die einer Gemeinde untergeordneten Orte oder Ortsteile;
  • denjenigen Teil der Abendmahlsliturgie, in dem der Priester das Brot bricht.
  • eine Rockband, siehe Die Fraktion

Nicht zu verwechseln ist die Faktion als kämpferische Untergruppe einer Partei.

Siehe auch:

Wiktionary Wiktionary: Fraktion – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen und Grammatik
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