Franz Riklin

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Franz Riklin (* 8. September 1941 in Solothurn; † 17. Oktober 2022[1]) war ein Schweizer Rechtswissenschaftler mit Schwerpunkt in den Gebieten Strafrecht, Strafprozessrecht und Presserecht.

Beruflicher Werdegang[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Riklin studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Freiburg im Üechtland und Bern. 1968 promovierte er mit einer Dissertation über den Persönlichkeitsschutz gegenüber Eingriffen durch Radio und Fernsehen. Er war Mitarbeiter im Rechtsdienst der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) und war als Anwalt in Solothurn tätig. 1977 habilitierte er sich auf dem Gebiet des Immaterialgüterrechts und wurde im gleichen Jahr zum Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Freiburg ernannt, 2007 wurde er emeritiert. Ab 1980 war er nebenamtlich als Dozent für Medienrecht am Institut für Journalistik und Kommunikationswissenschaft der Universität Freiburg tätig. Ab 2002 war er Konsulent bei Delnon und Rüdy bzw. Delnon Rechtsanwälte. Bis 2011 war er Dozent für Strafrecht bei Fernkurse Schweiz.[2]

Weitere Aktivitäten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Riklin war Mitglied verschiedener Expertenkommissionen bspw. zur Revision des Urheberrechtsgesetzes, der Revision des Persönlichkeitsschutzes, der Revision des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches sowie der Vorbereitung der Strafprozessordnung. Während mehrerer Jahre war er Mitglied der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen.

Kritik an der Freiburger Justiz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ab 1996 nahm Riklin mehrmals öffentlich Stellung zu angeblichen Missständen im Justizwesen des Kantons Freiburg. Im Nachgang eines Freispruches zugunsten des ehemaligen obersten Drogenfahnders des Kantons Freiburg Paul Grossrieder[3] wurden einige der Vorwürfe Riklins durch zwei unabhängige, vom Grossen Rat des Kantons Freiburg eingesetzte Experten untersucht.[4] In der Folge veröffentlichte Riklin 2002 ein Buch mit dem Titel „Von der Aufklärung verschont. Eine unwahre und 54 wahre Geschichten aus dem Justizwesen“[5], in welchem verschiedene angebliche Unregelmässigkeiten im Justizwesen zusammengefasst sind.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Schriften (Auswahl)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Monografien

  • Der Schutz der Persönlichkeit gegenüber Eingriffen durch Radio und Fernsehen nach schweizerischem Privatrecht. Dissertation, Universität Freiburg, 1968.
  • Das Urheberrecht als individuelles Herrschaftsrecht und seine Stellung im Rahmen der zentralen Wahrnehmung urheberrechtlicher Befugnisse sowie der Kunstförderung. Habilitationsschrift, Universität Freiburg, 1978.
  • Schweizerisches Presserecht. Stämpflis juristische Lehrbücher. Stämpfli, Bern 1996, ISBN 3-7272-0896-1.
  • Von der Aufklärung verschont. Eine unwahre und 54 wahre Geschichten aus dem Justizwesen. Pendo Verlag, Zürich/München 2002, ISBN 3-85842-489-7.
  • Schweizerisches Strafrecht, Allgemeiner Teil I – Verbrechenslehre. 3. Auflage. Schulthess, Zürich 2007, ISBN 978-3-7255-5478-2.
  • StPO Kommentar. Schweizerische Strafprozessordnung. 1. Auflage. Orell Füssli, Zürich 2010, ISBN 978-3-280-07207-3.

Herausgeber

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Todesanzeige, Neue Zürcher Zeitung, 7. November 2022, S. 22.
  2. Konsulent Strafrecht | Prof.Dr. Franz Riklin, Anwalt | Zürich. In: Delnon Rechtsanwälte, abgerufen am 7. November 2022.
  3. Freiburger Ex-Drogenfahnder Grossrieder will Geld vom Kanton. news.ch, 22. Januar 2003. Abgerufen am 26. Juli 2012.
  4. „Ich bin nicht querulatorisch“. Weltwoche, Ausgabe 44/2001. Abgerufen am 27. Juli 2012 (Archiv).
  5. Franz Riklin, Von der Aufklärung verschont, Eine unwahre und 54 wahre Geschichten aus dem Justizwesen (PDF; 689 kB). Abgerufen am 26. Juli 2012.