Frauenparkplatz
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Frauenparkplätze sind in Parkhäusern, Tiefgaragen und öffentlichen Parkplätzen besonders gekennzeichnete und ausgewiesene Stellplätze bzw. Parkstände für die vorrangige Nutzung durch Frauen.
Nach Auffassung des Hessischen Landeskriminalamtes ist die Bereitstellung von Frauenparkplätzen eine geeignete Maßnahme, das Sicherheitsgefühl von Frauen zu stärken. Aus der Polizeilichen Kriminalstatistik geht hervor, dass in Deutschland Belästigungen, Überfälle usw., denen Frauen zum Opfer fallen, in Parkhäusern nicht häufiger vorkommen als anderswo.[1]
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist der Auffassung, dass die Einrichtung von Frauenparkplätzen nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoße, da in Tiefgaragen Frauen häufiger als Männer Opfer von Straftaten gegen die sexuellen Selbstbestimmung seien.[2]
In einigen deutschen Ländern sind Frauenparkplätze durch die Garagenverordnungen vorgeschrieben. Beispielsweise heißt es in den Garagenverordnungen der Länder Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, dass Frauenparkplätze
- als solche markiert werden müssen;
- in Zufahrtsnähe liegen sollen;
- durch den Garagenwart oder die Videoüberwachung einsehbar sein müssen, ebenso das Treppenhaus- und Aufzugsanlagen zu diesen;
- mit Alarmmelder in der Nähe ausgerüstet sein müssen.

