Freier Mitarbeiter
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Als freier Mitarbeiter – auch freischaffend oder in einigen Branchen (von Engl.) Freelancer – wird eine Person bezeichnet, die für ein Unternehmen Aufträge ausführt oder Projekte betreut, ohne dabei wie ein Arbeitnehmer in das Unternehmen eingegliedert zu sein.
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[Bearbeiten] Abgrenzung der Begriffe
Gleichbedeutend mit dem „freien“ oder „freischaffenden“ Mitarbeiter wird auch der Begriff „Freelancer“ oder „Honorarkraft“ verwendet. Herkömmlich üblich ist er vor allem in den Berufsgruppen der Gastronomie, des Verkehrsgewerbes, der Werbung und Medien im weitesten Sinne, vor allem im künstlerischen und kulturellen Bereich, zunehmend aber auch in technischen Berufen. Freelancer, die in virtuellen Teams zusammenarbeiten, heißen auch „E-Lancer“ (von engl. electronic). Das englische Wort „Freelancer“ war im Mittelalter die Bezeichnung für jene Ritter, die als Söldner tätig waren und so ebenfalls einsatzbezogen engagiert und bezahlt wurden (engl.: „lance“; zu dt.: „Lanze“).
„Freier Mitarbeiter“ ist nicht gleichbedeutend mit „Freiberufler“. Die Bezeichnung "Freier Mitarbeiter" bezieht sich nur auf die Art des Beschäftigungsverhältnisses (meist in Abgrenzung zum Arbeitnehmer), besagt aber nichts über den ausgeübten Beruf. Die Bezeichnung "Freiberufler" bezieht sich hingegen immer auf Angehörige ganz bestimmter Berufe, nämlich der Freiberufe (Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte usw.), sie sagt nichts über die Art des Beschäftigungsverhältnisses (ein Freiberufler kann auch weisungsgebundener Arbeitnehmer sein).
[Bearbeiten] Funktion
Freie Mitarbeiter sind oft hoch qualifiziert und auf bestimmte Aufgaben spezialisiert (z. B. als Programmierer, Journalisten, Lektoren, Museums-Kuratoren, Musiker, Dozenten). Kennzeichnend für einen freien Mitarbeiter ist seine persönliche Unabhängigkeit. Der freie Mitarbeiter ist in der Gestaltung seiner Arbeitsbedingungen im Wesentlichen frei und formal weder in zeitlicher, örtlicher oder fachlicher Hinsicht den Weisungen des Auftraggebers direkt unterworfen. Er ist gewöhnlich nicht in die Organisationsstruktur des Auftraggebers eingegliedert.
Nach deutschem Recht verliert ein freier Mitarbeiter in manchen Berufen seinen Status und gilt als Arbeitnehmer, wenn er ausschließlich oder überwiegend für einen Auftraggeber tätig ist und dadurch in einem Abhängigkeitsverhältnis steht; so können Schauspieler sozialversicherungspflichtig (Künstlersozialkasse) und auf Lohnsteuerkarte angestellt werden.
[Bearbeiten] Vertragsverhältnis und Bezahlung
Ein freier Mitarbeiter kann Freiberufler oder Gewerbetreibender sein. Ein Angestellter eines Unternehmen kann freier Mitarbeiter bei einem anderen Unternehmen sein. Es gibt keine festen Arbeitszeiten und keine Absicherung bei Krankheit oder Urlaub. In der Regel wird jedoch entweder eine Zeit hinsichtlich der zu arbeitenden Stunden oder hinsichtlich des abzuliefernden Ergebnisses vertraglich vereinbart. Diese Verträge sind daher meist befristet.
Im Gegensatz zu Angestellten, bei denen der Arbeitgeber neben dem Arbeitsentgelt noch die Lohnnebenkosten trägt, erhält der freie Mitarbeiter ausschließlich ein vertraglich vereinbartes Entgelt (je nach Arbeitsgebiet auch Honorar oder Gage genannt). Von diesem Entgelt muss er alle eigenen Kosten (Steuern, Versicherung, Nebenkosten) selbst tragen.
Freie Mitarbeiter können stundenweise oder pauschal für die Erledigung eines Auftrags bezahlt werden. Ersteres wird in der Regel durch einen Honorar- oder Dienstvertrag geregelt, letzteres durch einen Werkvertrag.
[Bearbeiten] Vor- und Nachteile für die freien Mitarbeiter
Die Tätigkeit als freier Mitarbeiter hat in einigen Berufen Vorteile. So kann die Arbeitszeit frei eingeteilt werden. Aufgrund der technischen Möglichkeiten können Arbeiten teilweise von der Wohnung oder einem beliebigen Ort ausgeübt werden. Auch kann manchmal ein höheres Einkommen als im Angestelltenverhältnis erreicht werden.
Dem steht als Nachteil die starke Abhängigkeit vom Marktgeschehen und dem Kunden gegenüber, was jedoch von einigen Menschen als Entfaltungsmöglichkeit betrachtet wird. Bei der Kreditwürdigkeit kann es eine Einschränklung bedeuten, wenn kein festes Einkommen nachgewiesen werden kann. Der freie Mitarbeiter trägt alle beruflichen Nebenkosten (Büro- und Geschäftsausstattung) sowie Versicherungen für Berufshaftpflicht, Krankheit und Altersversorgung in vollem Umfang.
Das Zeitmanagement spielt eine große Rolle. Die Spannbreite reicht von freien Mitarbeitern, die sich eine wesentlich kürzere Arbeitszeit als der Durchschnittsarbeitnehmer und viel Freizeit leisten können, bis zu denjenigen, die je nach Persönlichkeit und je nach Marktlage ihre Arbeitskraft rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche anbieten.
[Bearbeiten] Vor- und Nachteile für die Auftraggeber
Freie Mitarbeiter werden häufig in Bereichen genutzt, in denen abhängig von den jeweiligen Aufträgen schnell Engpässe bei den Beschäftigten eintreten, feste Mitarbeiter aber wegen der hohen Fixkosten nicht rentabel wären. Freie Mitarbeiter sind flexibel einsetzbar. Sie haben keine Kündigungsfristen, da sie meist nur für einen speziellen Auftrag oder ein Projekt vertraglich gebunden werden.
Nachteilig ist, dass freie Mitarbeiter nicht ständig zur Verfügung stehen. Viele kleinere Aufgaben im Betriebsalltag, die man sonst einem Angestellten übertragen würde, kann man kaum von freien Mitarbeitern erledigen lassen, weil es zu aufwändig wäre, dafür eigens einen zu beauftragen.
Ein weiterer Nachteil ist die manchmal fehlende Vertrautheit mit dem Unternehmen. So müssen sich die freien Mitarbeiter erst in den Betrieb oder in ein bestimmtes Projekt einarbeiten, bis sie die volle Leistung in dem Bereich bringen können.
[Bearbeiten] Scheinselbstständige, „feste Freie“
Ist ein freier Mitarbeiter nach dem Gesamterscheinungsbild wie ein Arbeitnehmer in das Unternehmen eingegliedert, liegt Scheinselbständigkeit vor. Ein Arbeitsgericht würde in diesem Fall nach einer „Feststellungsklage“ den Auftraggeber verpflichten, den freien Mitarbeiter einzustellen. Im Pressejargon werden dauerhafte freie Mitarbeiter auch als „feste Freie“ bezeichnet.
[Bearbeiten] Literatur
- Horst Henrici: Der rechtliche Schutz für Scheinselbständige. Verlag Dr. H. H. Driesen GmbH: Taunusstein 2002. Zugl.: Bremen, Universität, Dissertation, 2001, ISBN 3-936328-02-1
[Bearbeiten] Siehe auch
- Ich-AG
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- Handelsvertreter
- Selbständigkeit (beruflich)
[Bearbeiten] Weblinks
- Vertiefte Infos der Uni Köln, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht
- Online-Ratgeber für freie Mitarbeiter
- Informationen für E-Lancer
- Verband „Freelancer International“
- Forschungsprojekt über innovative Konzepte des Einsatzes von Freelancern
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