Freier Träger
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Als freier Träger wird in den Sozialgesetzbüchern (SGB) ein Träger von Sozialhilfe, Jugendhilfe oder anderen Hilfemaßnahmen bzw. Angeboten bezeichnet, der nicht öffentlicher Träger (Gemeinde, Landkreis, Land, Bund) ist. In der engeren Wortbedeutung wird auch ein kommerzieller, gewinnorientierter Träger nicht als freier Träger bezeichnet, womit sich der Kreis auf die gemeinnützigen Vereine, die gemeinnützigen Gesellschaften sowie die Wohlfahrtsverbände beschränken würde.
Zunehmend drängen in allen Bereichen sozialer Dienstleistungen auch kommerzielle Anbieter auf den Markt. Während diese früher zumeist von der öffentlichen Finanzierung ausgeschlossen waren, sind hier deutliche Veränderungen zu verzeichnen. Somit verwischen sich die Grenzen und eine eindeutige Bestimmung des Begriffs „freier Träger“ ist kaum noch möglich.
Auch wird bezweifelt, dass die zuweilen bestehende Privilegierung der traditionellen freien Träger bei der öffentlichen Bezuschussung mit dem europäischen Wettbewerbsrecht vereinbar ist, sodass eine weitere Entwicklung der Trägerlandschaft zu erwarten ist.
[Bearbeiten] Tätigkeit
Der freie Träger führt entsprechend seinem eigenen Auftrag und seinem Selbstverständnis Maßnahmen durch (z. B. Ferienlager für Kinder), unterhält Einrichtungen (wie Altenclubs) oder macht Angebote (beispielsweise Erziehungsberatung). Hierfür erhält der freie Träger Zuschüsse der öffentlichen Hand. Traditionell waren diese Zuschüsse nicht kostendeckend, sondern sollten nur das Engagement des freien Trägers stützen (siehe auch Subsidiarität).
Mit der seit den 1990er Jahren stärker gewordenen Einforderung öffentlicher Verantwortung und dem gleichzeitigen Rückzug der kommunalen Träger verändert sich auch die Trägerlandschaft und kostendeckende öffentliche Zuschüsse werden immer häufiger verlangt und gezahlt.
[Bearbeiten] Bund
Bundesweit bekannte freie Träger sind (Auswahl):
- Deutsche Schreberjugend e.V.
- Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (DPWV) als Dachverband vieler kleiner Träger
- Deutsches Rotes Kreuz DRK
- Arbeiterwohlfahrt AWO
- Diakonie
- Caritasverband
- Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V.
- pro familia
- SOS-Kinderdörfer
- Internationaler Bund - Freier Träger der Bildungs-, Jugend-, und Sozialarbeit e.V.
Die ersten sechs Verbände sind Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Sie sind zusammengeschlossen in der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege.

