Freigrenze

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche
Deutschlandlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

Freigrenze ist ein Begriff aus dem deutschen Steuerrecht. Wird eine Freigrenze überschritten, treten die Rechtsfolgen für den Gesamtbetrag ein, nicht nur für den die Freigrenze übersteigenden Betrag.

Fallbeispiel [Bearbeiten]

Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben gem. § 23 EStG steuerfrei, wenn der erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahre weniger als 600 € betragen hat (= Freigrenze von faktisch 599 €).

  • Der Gesamtgewinn beträgt 500 €: Keine Steuerpflicht, da Freigrenze nicht überschritten.
  • Der Gesamtgewinn beträgt 610 €: Steuerpflicht des vollen Betrags von 610 Euro, da Freigrenze überschritten.

Beispiele für Freigrenzen [Bearbeiten]

Siehe auch [Bearbeiten]

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!