Freigrenze

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Freigrenze ist ein Begriff aus dem deutschen Steuerrecht. Wird eine Freigrenze überschritten, treten die Rechtsfolgen für den Gesamtbetrag ein, nicht nur für den die Freigrenze übersteigenden Betrag.

[Bearbeiten] Fallbeispiel

Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben gem. § 23 EStG steuerfrei, wenn der erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahre weniger als 600 € betragen hat (= Freigrenze von faktisch 599 €).

  • Der Gesamtgewinn beträgt 500 €: Keine Steuerpflicht, da Freigrenze nicht überschritten.
  • Der Gesamtgewinn beträgt 610 €: Steuerpflicht des vollen Betrags von 610 Euro, da Freigrenze überschritten.

[Bearbeiten] Beispiele für Freigrenzen

[Bearbeiten] Siehe auch

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