Freihafen
Freihafen, auch abseits der Wasserwege Freilager, oder Freizone, ist eine frühere Bezeichnung für ein Zollfreigebiet innerhalb eines Landes, in dem keine Zölle und Einfuhrumsatzsteuern erhoben werden. Freihäfen sind in der Regel Teilgebiete von Häfen. Sie sind durch Grenzzäune abgegrenzt, in denen es Zolldurchlässe gibt. Derartige Freizonen dienen der Lagerung, Weiterverarbeitung und Veredelung der importierten Waren.
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Besonderheiten [Bearbeiten]
Leistungen innerhalb des Freihafens an Endverbraucher unterliegen nicht der Umsatzsteuer, da die Freihäfen des Kontrolltyps I umsatzsteuerlich nicht zum Inland gehören. In den Freihäfen des Kontrolltyps II (derzeit Deggendorf und Duisburg) muss normal Umsatzsteuer bezahlt werden.
Das Zollrecht der Europäischen Union bezeichnet Freihäfen als „Freizonen des Kontrolltyps I“.
Sobald Lieferungen von den Freihäfen in das Inland oder das übrige Gemeinschaftsgebiet der Europäischen Union bewirkt werden, wird vom Einfuhrland Zoll und Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Durch dieses Verfahren wird die Liquidität der Unternehmen nicht durch vorläufige Abgaben beansprucht, wenn die Waren nicht im Inland veräußert werden sollen. Ab dem 1. Januar 2011 (nach der VO/EG Nr.2373/2009 vom 1. Juli 2009) wurde jedoch eine summarische Anmeldung für Waren verpflichtend, die von außerhalb der Europäischen Union eingeführt werden, womit einer der wesentlichen Vorteile von Freizonen entfallen ist.
Freihäfen in Mitteleuropa [Bearbeiten]
Derzeit existieren in Deutschland Freihäfen in Bremerhaven und Cuxhaven.[1] Die Freihäfen Emden und Kiel sind zum 1. Januar 2010 aus wirtschaftlichen Gründen aufgehoben worden (BGBl. I 2009 S. 1713), da in den letzten Jahren ausschließlich Gemeinschaftswaren, also Waren, die aus dem zollrechtlich freien Verkehr der EU stammen gelagert und umgeschlagen wurden. Im Dezember 2009 beschloss der Hamburger Senat, die Auflösung des Freihafens zum 1. Januar 2013 zu beantragen. Den notwendigen Gesetzentwurf brachte die Bundesregierung im September 2010 auf den Weg, der Bundesrat stimmte diesem am 17. Dezember 2010 zu.[2] Durch das „Gesetz zur Aufhebung des Freihafens Hamburg” vom 24. Januar 2011 (BGBl. I S. 50) wurde die Aufhebung zum 1. Januar 2013 wirksam.[3] Der Hafen wurde dadurch automatisch zum Seezollhafen. Zum Hamburger Freihafen gehörte die dortige Speicherstadt mit besonderen Lagerhäusern, insbesondere für Tee, Kaffee, Gewürze und Teppiche. Aufgrund des Strukturwandels wurde das Gebiet um die Jahrtausendwende aus den Zollgrenzen entlassen und bildet nun die nordwestliche Grenze der in Bau befindlichen HafenCity.
In Österreich gab es vier Freizonen für die Zwischenlagerung, in Graz, bei Hall in Tirol (Tiroler Zollfreigebiet), in Linz und in Wien.[4]
Im weiteren Mitteleuropa gibt (bzw. gab) es u. a. Freihäfen in Livorno (1675), Triest und Fiume (jetzt Rijeka) seit 1719 (Fiume wurde 1924 aufgelöst), Rijeka seit 1723, Emden seit 1751 bis einschließlich 2009, Bremerhaven (1827), Brake (Unterweser) (1835[5]), Bremen (1888−2007), Hamburg (1888 bis einschließlich 2012), Cuxhaven (1896), Stettin (1898) und Kiel (1924 bis einschließlich 2009).
Seit Gründung der EU sind Freihäfen auch zeitweise in den Binnenhäfen Duisburg (1991) und Deggendorf (1992) eingerichtet worden; in Österreich in den Donauhäfen Wien und Linz (hier Zollfreizone genannt).[4]
Siehe auch [Bearbeiten]
Literatur [Bearbeiten]
- Vom Freihafen zum Seezollhafen. In: Port of Hamburg Magazine 2/12, S. 6–13, Hafen Hamburg Marketing e.V., Hamburg 2012
Weblinks [Bearbeiten]
Einzelnachweise [Bearbeiten]
- ↑ "Free zones in existence and in operation in the Community, as notified by the Member States to the Commission"; Stand 9 August 2012 (PDF; 186 kB)
- ↑ http://www.hamburg.de/pressemeldungen/2691374/2010-12-17-bwa-freizone.html
- ↑ detaillierte Infos auf zoll.de
- ↑ a b Eintrag zu Zollfreizonen in: Austria-Forum, dem österreichischen Wissensnetz – online (auf AEIOU); ältere Version aeiou.at.
- ↑ Geschichtsdaten der Stadt Brake