Freiheitsrechte
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Freiheitsrechte bilden neben den Gleichheits- und den Verfahrensrechten sowie den Sozialrechten eine Kategorie der Grundrechte. Die Freiheitsrechte sollen im Wesentlichen Leben, Freiheit und Eigentum vor staatlichen Eingriffen schützen.
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Deutschland [Bearbeiten]
Wichtige Freiheitsrechte gemäß dem deutschen Grundgesetz sind:
- Allgemeine Handlungsfreiheit, Art. 2 Abs. 1 GG.
- Recht auf Leben, Recht auf Freiheit und Recht auf körperliche Unversehrtheit (alle Art. 2 GG),
- Gewissensfreiheit, Art. 4 Abs. 1 GG.
- Religionsfreiheit, Art. 4 Abs. 1 und 2 GG.
- Meinungsfreiheit, Art. 5 Abs. 1 GG.
- Versammlungsfreiheit, Art. 8 Abs. 1 GG.
- Vereinigungsfreiheit, Art. 9 Abs. 1 GG.
- Koalitionsfreiheit, Art. 9 Abs. 3 GG.
- Freizügigkeit, Art. 11 Abs. 1 GG.
- Berufsfreiheit, Art. 12 Abs. 1 GG.
Schweiz [Bearbeiten]
Für die Liste der durch die Schweizer Bundesverfassung gewährleisteten Freiheitsrechte siehe: Grundrechte (Schweiz).