Freisprechung

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Als Freisprechung bezeichnet man heute den feierlichen Abschluss der Ausbildungszeit eines Auszubildenden in einem Handwerksberuf. Den Auszubildenden werden dabei nach erfolgreicher Prüfung die Gesellenbriefe übergeben.

Die Freisprechung hat ihren Ursprung in der Freisprechung der Lehrlinge in den handwerkerlichen Zünften im ausgehenden Spätmittelalter und den folgenden Jahrhunderten. Dabei wurde der Lehrling von dem Meister losgesprochen. Mit der Freisprechung schied der Handwerker aus dem Familienverband des Meisters aus und trat in ein sach- und lohnbezogenes Verhältnis zur Werkstatt. Er wurde in das Gesellenbuch der Zunft eingetragen, das in der Zunftlade verwahrt wurde, was oft mit einer in formelhafter Weise mit Freisageformel und Eid vor sich ging. Es folgte ein Mahl, das der neue Geselle zahlen musste. Schlussendlich wurde er von den anderen Gesellen aufgenommen.


[Bearbeiten] Siehe auch

Zunfttruhe
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