Individualversicherung

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Individualversicherungen, in der Schweiz Privatversicherung genannt, sind diejenigen Versicherungen, bei denen das Versicherungsverhältnis auf Grund eines zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer abgeschlossenen privatrechtlichen Versicherungsvertrag zustande kommt.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Abgrenzung

Individualversicherungen unterscheiden sich von Sozialversicherungen (gesetzliche Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung und Pflegeversicherung), die im Rahmen der Versicherungspflichtgrenzen für jeden Arbeitnehmer zwingend vorgeschrieben sind und auf Grund des Gesetzes durch Aufnahme in eine öffentlich-rechtliche Organisation bestehen.

[Bearbeiten] Vertragsfreiheit

Die Leistungen und Gegenleistungen (Beitrag) in der Individualversicherung sind, bis auf geringe Einschränkungen durch gesetzliche Vorschriften zum Schutz der Versicherungsnehmer, insbesondere dem Versicherungsvertragsgesetz und dem Versicherungsaufsichtsgesetz, frei zwischen den Vertragsparteien aushandelbar. Da Versicherung aber eine Risikobewältigung auf der Basis des Risikoausgleichs im Kollektiv bedeutet, müssen Versicherer bemüht sein, stets eine möglichst große Zahl möglichst ähnlicher Verträge abzuschließen. Daher, und nicht zuletzt auch wegen des Rationalisierungseffektes, schließen Versicherer meist Verträge nach einem vorgestalteten Muster ab, das sie für sich selbst im Hinblick auf eine möglichst große Akzeptanz im Markt entwickeln. Sie versuchen mit diesen Vertragsmustern möglichst genau die Versicherungsbedürfnisse von möglichst vielen potenziellen Versicherungsnehmern zu treffen. Umfang und Inhalt der Sozialversicherung hingegen bestimmt sich ausschließlich nach politisch motivierten Vorgaben des Gesetzgebers.

[Bearbeiten] Pflichtversicherung

Auch Individualversicherungen können (wie die Sozialversicherung für die gesetzlich bezeichneten Personen stets) Pflichtversicherungen sein. In dem Fall sind die betreffenden Personen gesetzlich verpflichtet, einen - bestimmten Kriterien genügenden - Versicherungsvertrag abzuschließen. Hierbei darf der Versicherer weitgehend frei gewählt werden (im Unterschied zur früheren Zwangsversicherung, wo auch der Versicherer vorgeschrieben war und der Vertrag oft schon kraft Gesetzes z. B. bei einem Hauskauf zustande kam). Dies ist z. B. im Fall der Krankenversicherung der Fall, soweit nicht schon über die Sozialversicherung Krankenversicherungsschutz besteht. Auch sind Betreiber eines Kraftfahrzeuges verpflichtet, eine Versicherung gegen eine mögliche Haftpflicht aus dem Betrieb des Fahrzeuges abzuschließen. Ansonsten gibt es nur noch in besonderen Fällen, insbesondere für Angehörige bestimmter Berufe, Gewerbetreibende und Unternehmen, eine Verpflichtung zur Versicherungsnahme.

[Bearbeiten] Arten von Individualversicherungen

[Bearbeiten] Personenversicherung

Unter dem Begriff Personenversicherung werden alle Versicherungen zusammengefasst, die der Absicherung / Vorsorge der Risiken, die in der Person selbst liegen, dienen. Der Begriff umfasst meist nicht die Unfallversicherung, da diese zur Kompositversicherung gerechnet wird. Personenversicherungen sind insbesondere die:

[Bearbeiten] Kompositversicherung

Unter dem Begriff Kompositversicherung werden alle Versicherungsarten der Schaden- und Unfallversicherung, außer der Krankenversicherung, zusammengefasst. Schadenversicherungen dienen dem Versicherungsschutz von Sachwerten (Sachversicherung) sowie der Gefahrenabwehr von Haftungsrisiken. Die private Unfallversicherung – die zur Personenversicherung zählt und eine Summenversicherung, also keine Schadenversicherung ist – wird aus aufsichtsrechtlichen Gründen mit den Schadenversicherungen zur Kompositversicherung zusammengefasst, da sie nur von Versicherern, die sonst die Schadenversicherung betreiben, aber nicht von Lebens- oder Krankenversicherern betrieben werden darf. Klassische Sortierung (Versicherungszweige des GDV) für Kompositversicherung ist die:

[Bearbeiten] Industrieversicherungen/Gewerbeversicherungen

Sach-, Industrie- und Gewerbeversicherungen werden auch als Kompositversicherungen bezeichnet. Bei sogenannten schweren Risiken, kann von mehreren Versicherungsgesellschaften ein Versicherungspool gebildet werden.

[Bearbeiten] Siehe auch

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