Friedrich Haug (Jurist)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Friedrich Haug (* 10. August 1908 in Ellwangen; † 23. Juli 2004) war ein deutscher Jurist. Von 1957 bis 1974 war er Richter am Bundessozialgericht.

Der Sohn eines Amtsgerichtsrats studierte von 1926 bis 1930 Rechtswissenschaften in Tübingen und Berlin.[1] In Tübingen wurde er 1926 Mitglied der Studentenverbindung AV Virtembergia Tübingen.[2] 1933 wurde er in Tübingen zum Dr. iur. promoviert und im selben Jahr legte er die zweite Justizdienstprüfung ab.[1]

Von 1936 bis 1945 gehörte er dem Reichsvermessungsamt an; nach dem Zweiten Weltkrieg wurde er Richter am Oberlandesgericht Stuttgart.

Mit der Errichtung der Sozialgerichtsbarkeit und damit verbunden des Landessozialgerichts Baden-Württemberg im Jahre 1954 wurde Haug als Senatspräsident Mitglied dieses Gerichts.

Ehrungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Friedrich Haug in der Deutschen Digitalen Bibliothek
  2. Miltenberg Wernigeroder Ring (Hrsg.): Adressenverzeichnis Miltenberg Wernigeroder Ring 1978, Stuttgart 1978, Seite 216.